Vermischtes

Krankenpfleger gesteht Missbrauch von Patienten

  • Dienstag, 3. März 2026
Die Angeklagten stehen vor Prozessbeginn neben ihren Verteidigern Karl Engels (l.) und Tobias Falk-Reuther (2. v.r.) im Gerichtssaal. Ein Krankenpfleger muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Essener Landgericht verantworten. Mitangeklagt ist eine Bekannte des 32-Jährigen. Ihr wird Beihilfe vorgeworfen. /picture alliance, Jörn Hartwich
Die Angeklagten stehen vor Prozessbeginn neben ihren Verteidigern Karl Engels (l.) und Tobias Falk-Reuther (2. v.r.) im Gerichtssaal. Ein Krankenpfleger muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Essener Landgericht verantworten. Mitangeklagt ist eine Bekannte des 32-Jährigen. Ihr wird Beihilfe vorgeworfen. /picture alliance, Jörn Hartwich

Essen – Im Prozess um eine Serie von Sexualstraftaten in zwei Krankenhäusern in Essen und Dortmund hat ein Krankenpfleger ein Geständnis abgelegt. Der 32-Jährige gab zu, bewusstlose Patienten nach zum Teil schwersten Operationen sexuell missbraucht und dabei fotografiert und gefilmt zu haben. An die Einzelheiten könne er sich allerdings nicht erinnern, sagte der Angeklagte.

Bei den Opfern handelt es sich um drei Frauen und einen Mann. Die ebenfalls angeklagte Vergewaltigung einer 14-jährigen Patientin bestritt der Dortmunder. Die Jugendliche war bei der mutmaßlichen Tat laut Anklage die einzige der Opfer, die bei Bewusstsein war.

Einen Teil der angefertigten Foto- und Filmdateien soll der Krankenpfleger einer Bekannten geschickt haben, die sich ebenfalls vor Gericht verantworten muss.

Die 30-Jährige, die an einer Borderline-Störung leiden soll, hat den Richtern am Essener Landgericht erklärt, dass sie die Bilder und Videos erhalten habe, aber keinerlei Gefühle für die vergewaltigten Patienten empfinden konnte. „Ich habe nur gehofft, dass sie es nie erfahren.“ Heute frage sie sich, was in ihrem Kopf damals nicht richtig gewesen sei.

Der angeklagte Krankenpfleger hat sich nach seinem pauschalen Geständnis nicht weiter zu den Vorwürfen geäußert. Mit den Urteilen ist voraussichtlich Ende April zu rechnen.

dpa

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