Krankenversicherungsverfahren beim Bundessozialgericht dominierend

Kassel – Mit 70 Neueingängen beim Bundessozialgericht (BSG) stellte das Sachgebiet Krankenversicherung im vergangenen Jahr das dominierende Rechtsgebiet dar. Darauf wies BSG-Präsident Rainer Schlegel heute im Rahmen des Jahrespressegespräches des Bundessozialgerichts hin.
Insgesamt gingen laut Jahresbericht 229 Revisionen neu beim BSG in Kassel ein, somit bildete der Krankenversicherungsbereich die mit Abstand größte Gruppe. Die nächstgrößeren Sachgebiete bildeten die Bereiche Rentenversicherung (29) und Vertragsarztrecht (26).
Ursächlich für diese Dominanz könne laut Schlegel die schwierige wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sein. Diese hätten verstärkt versucht, dass „Optimale aus der Vergütung rauszuholen“. Bei den Abrechnungen und entsprechenden Prüfungen der Krankenkassen gebe es „Unklarheiten und Spielräume“ – es sei legitim, Klarheit zu wollen.
Bezugnehmend auf die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Reform im Krankenhausbereich sagte der BSG-Präsident, er erwarte „nicht weniger, sondern mehr Arbeit“.
Die Geschäftsentwicklung des Vorjahres, erledigt wurden im vergangenen Jahr 236 Revisionen, habe aber auch gezeigt, dass die von einigen erwartete Verfahrensflut zum Thema Corona nicht beim BSG angekommen sei. Dies stelle bislang generell bei den Sozialgerichten „kein Massenphänomen“ dar, so Schlegel.
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