Vermischtes

Krebsheiler will Approbation zurück, Gericht lehnt ab

  • Freitag, 17. Februar 2017

Frankfurt/Main – Der selbsternannte Krebsheiler Ryke Geerd Hamer will in Deutschland wieder als Arzt zugelassen werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte es jedoch ab, ihm seine Approbation zurückzugeben.

„Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vor­dergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auf­­fassungen verunglimpft“, be­grün­dete das Gericht seine heute veröffentlichte Ent­schei­dung. Hamer kann beim Hessi­schen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung ein­legen.

Hamer lehnt die Schulmedizin ab. Für viel Aufsehen sorgte in den 1990er-Jahren der Fall der damals sechsjährigen Olivia. Sie litt an einem mit konventioneller Medizin meist gut heilbaren Tumor, ihre Eltern ließen sich je­doch nur von Hamer beraten. Erst nach Entzug des Sorgerechts wurde Olivia schulme­dizi­nisch versorgt und geheilt.

Hamer war 1986 die Zulassung als Arzt entzogen worden. 2008 hatte er schon einmal er­folglos versucht, seine Approbation wiederzubekommen. 2015 machte er einen neuen Ver­such, aber das Land Hessen lehnte ab. Hamer klagte gegen die Entscheidung. Am 7. Februar wurde der Fall nun mündlich verhan­delt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Kla­ge ab.

dpa

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