Politik

Krebsliga fordert Hyperthermie auf Rezept

  • Donnerstag, 26. Juli 2018
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Saarbrücken – Die Krebsliga Saarland hat an den Bundestag appelliert, ihre Petition zur Kostenübernahme bei einer Hyperthermie nicht abzulehnen. Darin hatte die Krebsliga gefordert, die Hyperthermie als zusätzliche Standardtherapie der Krebsbehandlung anzuerkennen und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu übernehmen. Diese wären dann regelhaft verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Der Petitionsausschuss des Bundestags hatte die Petition der Saarländischen Krebsliga allerdings abgelehnt und sich in seiner Begründung auf eine Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) berufen. Der G-BA habe „in einem umfangreichen Beratungsverfahren den Nutzen verschiedener Hyperthermie­verfahren bei 20 onkologischen Indikationen überprüft“, heißt es. Ergebnis: Der Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verfahren konnte nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht valide belegt werden.

Aktuelle Forschung nicht berücksichtigt

„Wenn sich der Ausschuss auf eine Einschätzung des G-BA aus dem Jahr 2005 beruft, spiegelt das nicht den aktuellen Erkenntnisstand“, kritisierte Reinhilde Detemple, Vorstandsvorsitzende der Saarländischen Krebsliga. Die medizinische Forschung habe in den vergangenen 13 Jahren große Fortschritte gemacht. „Diese aber fließen in die Bewertung gar nicht ein“, so Detemple.

Ihr zufolge brauchen Patienten die Hyperthermie von Anfang an, nicht erst, wenn andere Verfahren nicht mehr helfen. Die Hyperthermie müsse gleich als vierte Säule zur Verfügung stehen, parallel und ergänzend zu Chemotherapie, Strahlentherapie, Operation. „Kein Patient hat die Kraft, sich im Endstadium mit neuen Therapien auseinanderzusetzen“, sagte sie und betonte, eine palliativmedizinische Begrenzung sei zu eng.

Der Bundestag hatte darauf hingewiesen, dass im Einzelfall ein Leistungsanspruch bestehen könne – vor allem, wenn bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung eine allgemein anerkannte Behandlung nicht zur Verfügung steht und eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ bestehen.

Dem Bundestag zufolge steht die Hyperthermie grundsätzlich im Rahmen der stationären Versorgung zur Verfügung. Angewendet werde sie überwiegend nur in klinischen Studien an einigen Hyperthermie-Zentren. Die Therapieform befinde sich teilweise noch in der Erforschung in klinischen Studien, es müssten noch weitere Erkenntnisse gesammelt werden, hieß es.

„Um eine angemessene Einschätzung zu gewährleisten, muss ein Gremium ins Leben gerufen werden, das die Hyperthermie als Methode neu und dem aktuellen Stand gemäß bewertet, so dass der Bundestag nicht auf veraltete Studienergebnisse angewiesen ist“, forderte Detemple.

hil/sb

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