Vermischtes

Kritik an Arzt-Tätigkeit des Magdeburger Todesfahrers

  • Mittwoch, 14. Januar 2026
Maßregelvollzug in Bernburg
Taleb A. arbeitete im Maßregelvollzug in Bernburg als Stationsarzt /picture-alliance, Heiko Rebsch

Magdeburg – Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Anschlag ist erneut deutlich geworden, dass Kollegen an den fachlichen Qualifikationen des Arztes gezweifelt haben, der später den Anschlag verübte.

Die heutige therapeutische Leiterin hatte bereits vor Ablauf der Probezeit Bedenken zur Weiterbeschäftigung des Mannes geäußert. Sie habe ihn nicht als Unterstützung erlebt, sagte sie. „Er stellte keine fachlichen Fragen.“ Eine Vorgesetzte habe sich jedoch für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen.

Auch andere Kollegen zweifelten an der fachlichen Kompetenz des Mannes. Die Zeugin berichtete von einer Kollegin, die hinterfragt hätten, ob Taleb A. wirklich Arzt sei. Außerdem habe dieser insgesamt zurückhaltend agiert, sein Tätigkeitsfeld sei begrenzt worden.

Die Zeugin berichtete weiterhin, dass der Taleb A. kurz nach seiner Einstellung Alkoholtropfen zur Behandlung an Suchtpatienten verabreicht haben soll. Ihm habe „Fingerspitzengefühl“ für eine therapeutische Betreuung gefehlt.

Auch die stellvertretende ärztliche Leiterin sagte im Ausschuss, dass mehrere Entscheidungen von Taleb A. erklärungsbedürftig gewesen seien. Sie habe sich bei ihrem Vorgesetzten erkundigt, ob der Mann Facharzt sei. Dieser habe das bestätigt, sagte die stellvertretende ärztliche Leiterin.

Die beiden Zeuginnen schilderten zudem einen Vorfall aus dem Jahr 2024, als der Arzt sein Handy auf einer Station vergessen hatte. Dies sei ein sicherheitsrelevanter Verstoß gewesen, sagte die therapeutische Leiterin. Der Arzt sei ermahnt worden.

Taleb A. war im Dezember 2024 mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gefahren. Sechs Menschen wurden getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwer verletzt. Derzeit läuft am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den Mann aus Saudi-Arabien.

Er arbeitete im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) bei dem Gesundheitsunternehmen Salus als Stationsarzt, sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern.

Damals sei eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung nicht erkennbar gewesen, sagte die heutige therapeutische Leiterin im Ausschuss. Es habe Hinweise auf Einschränkungen in der Fachlichkeit gegeben, „aber die Tat als solche war für niemanden vorhersehbar“.

dpa

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