Kritik an geplanter Förderung der Prävention
Berlin – Kritik am Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung der Prävention haben das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) und die Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH) geübt: Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium berücksichtigten den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu wenig und blieben hinter dem bereits heute bestehenden Konsens über eine sinnvolle Gesundheitsförderung zurück, so die Kritik.
„Präventionsstrategien dürfen nicht nur das Verhalten der Einzelnen im Blick haben, sondern müssen auch auf die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen abzielen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der DGPH, Beate Blättner und nannte Beispiele wie den Lärmschutz, gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen oder gesundes Schulessen.
Blättner fordert Unterstützung für sozial benachteiligte Gruppen wie Langzeitarbeitslose, prekär Beschäftigte oder Alleinerziehende, die aufgrund ihrer geringen Ressourcen am meisten von Krankheit bedroht sind und für die die medialen Appelle eines gesundheitsbewussten Lebensstils „geradezu zynisch sind“, so die Präventionsexpertin.
„Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt zu sehr auf medizinischer Vorsorge und betont einseitig die Eigenverantwortung des Individuums“, kritisiert auch die erste Vorsitzende des DNEbM, Monika Lelgemann.
Sie fordert neben neuen Maßnahmen auch eine wissenschaftliche Überprüfung bereits vorhandener Programme. Außerdem sollte jede künftige Präventionsstrategie unabhängig wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Dieser Aspekt der Qualitätssicherung komme im Referentenentwurf zu kurz.
Im Referentenentwurf sind für die Prävention sechs Euro pro Versicherten für das Jahr 2014 vorgesehen. „Hochgerechnet eine […]Summe, die sinnvoll und mit Bedacht eingesetzt werden muss, um nachhaltig die Gesundheit aller zu fördern“, betonen die beiden Gesellschaften.
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