Politik

Künstliche Befruchtung: Hessen unterstützt vierten Versuch

  • Mittwoch, 1. August 2018
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Wiesbaden – Hessen will ungewollt kinderlose Paare künftig bei einem möglichen vierten Versuch einer künstlichen Befruchtung finanziell unterstützen. Persönliche finanzielle Möglichkeiten sollten nicht über die Erfüllung des Kinderwunsches entscheiden dürfen, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) heute in Wiesbaden.

Der Landesregierung sei es „ein wichtiges Anliegen“, ungewollt kinderlosen Paaren umfassend und nachhaltig zu helfen und die „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ im Land voranzubringen. Das hessische Sozialministerium werde daher „den vierten Behandlungszyklus finanziell unterstützen“ und habe dafür eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeitet.

Demnach übernimmt das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund 75 Prozent der Kosten des vierten Versuchs einer künstlichen Befruchtung bis zu einer Höhe von maximal 3.300 Euro. Paare können die Förderung beim Regierungspräsidium Gießen beantragen.

In Deutschland übernehmen derzeit alle Krankenkassen für den ersten bis dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten der künstlichen Befruchtung. Zum Teil tragen Krankenkassen auch 100 Prozent der Behandlungskosten. Für den vierten Versuch werden grundsätzlich jedoch keine Kosten erstattet.

hil/kna

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