Ärzteschaft

Kurärzte erhalten mehr Geld

  • Freitag, 22. Dezember 2023
/rh2010, stock.adobe.com
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Berlin – Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt hat, werden kurärztliche Leistungen ab sofort deutlich besser vergütet. Die im Kurarztvertrag aufgeführten Pauschalen steigen rückwirkend ab 1. Oktober 2023 um 18,75 Prozent.

Demnach vergütet die Krankenkasse beispielsweise die kurärztliche Behandlung bei einer Dauer von drei Wochen mit einer Pauschale von 56,45 Euro (vorher 47,54 Euro). Weitere Änderungen erfolgen zum 1. Januar und betreffen unter anderem Vorbereitungsgespräche per Video mit Patienten sowie Tätigkeiten an weiteren Kurorten.

Ist an einem anerkannten Kurort nur ein Kurarzt tätig, können dort künftig auf Antrag bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bis zu drei weitere Ärzte befristet am Kurortvertrag teilnehmen. Ermöglicht wird dies auch Ärzten, die die erforderliche Zusatzbezeichnung erwerben wollen, und angestellten Ärzten einer Rehabilitationsklinik.

Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband ferner darauf geeinigt, dass für die kurärztliche Behandlung nur die vereinbarten Formulare verwendet werden. Damit verringert sich der bürokratische Aufwand für die Praxis und die kurärztliche Verwaltungsstelle. Außerdem wird die Bagatellgrenze bei Wirtschaft­lichkeitsprüfungen zum 1. Januar von 10,25 Euro auf 30,00 Euro erhöht. Einzelanträge auf sachlich-rechnerische Richtigstellung unterhalb von 30,00 Euro pro Arzt, Krankenkasse und Quartal sind damit ausgeschlossen.

Kurärzte sind Ärzte, die an anerkannten Kurorten arbeiten und eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Teilnahme am Kurarztvertrag haben. Wer am Kurarztvertrag teilnehmen möchte, benötigt dafür künftig entweder die Zusatzbezeichnung Kur- oder Badearzt oder den Nachweis, dass ein Kurs für die Zusatzbezeichnung Balneologie und Medizinische Klimatologie vollständig absolviert wurde.

hil/sb

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