Ärzteschaft

KV Baden-Württemberg setzt auf vielfältige Praxisstrukturen

  • Montag, 6. November 2017
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Stuttgart – In Baden-Württemberg arbeiten immer mehr Ärzte in kooperativen Praxisstrukturen: Waren es im Jahr 2012 noch 1.062 Praxen, die angestellte Ärzte beschäftigten, so sind es im Jahr 2017 bereits 1.782 Praxen. Das geht aus dem neuen Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Bundeslandes hervor. Der Trend werde sich fortsetzen, denn eine enge kollegiale Zusammenarbeit, die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis – auch in Teilzeit – und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf kämen dem medizinischen Nachwuchs entgegen, heißt es in dem Bericht.

„Diese Strukturen mit einem Mix aus selbstständigen und angestellten Ärzten erweisen sich als zukunftsfähig. Wir unterstützen deshalb auch die Anstellung von Ärzten in strukturschwachen Regionen mit unserem Förderprogramm ZuZ“, sagte Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV, bei der Vorstellung des Berichtes. 

Zahlreiche neue Arbeitsplätze

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz erweiterte zum 1. Januar 2007 die Möglichkeiten, Ärzte in Praxen anzustellen. Seitdem dürfen Vertragsärzte Ärzte in Vollzeit oder Teilzeit auch aus anderen Fachgebieten anstellen. „Zehn Jahre nach Einführung der Flexibilisierung ist klar: Diese neue Möglichkeit, Kollegen mit abgeschlossener Facharztausbildung in ihrer Praxis zu beschäftigen, nutzen immer mehr niedergelassene Ärzte. In den letzten fünf Jahren wurden in Baden-Württemberg über 700 Praxen neue Arbeitgeber für angestellte Ärzte“, heißt es in dem Bericht.

Durch die Anstellung von Ärzten seien für den anstellenden Praxisinhaber und für den Arbeitnehmer attraktive Arbeitsmodelle realisierbar. „Gerade von jungen Ärzten wird häufig gewünscht, Beruf und private Interessen besser in Einklang bringen zu können. Durch das Angestelltenverhältnis lässt sich dies nun auch in der ambulanten Versorgung verwirklichen“, schreiben die Autoren. 

Dennoch zeichne sich auch in Baden-Württemberg ab, dass nicht für jede Praxis ein Nachfolger zu finden sein wird. Die KV fördert daher mit dem Programm Ziel und Zukunft Baden-Württemberg (ZuZ) die Niederlassung, Anstellung und Vernetzung von Ärzten. In den vergangenen zwei Jahren hat sie laut dem Bericht 107 Vorhaben mit rund 1,8 Millionen Euro unterstützt.

Bei Neugründung oder Übernahme einer Praxis fördert die KV einmalig mit bis zu 60.000 Euro je Praxis. Dies soll Anschaffungs- und Instandsetzungskosten abdecken. Den durch ZuZ geförderten Praxen wird außerdem für fünf Jahre ein Fallwertzuschlag pro Behandlungsfall gewährt. „Die Höhe des Fallwertzuschlags wird jährlich neu festgeschrieben, aktuell sind es zehn Euro“, heißt es im Report.

hil

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