Ärzteschaft

KV Bayern beschließt Hilfsfonds für vom Hochwasser geschädigte Praxen

  • Freitag, 17. Juni 2016

München – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat gestern in München die Einrichtung eines Hilfsfonds für Praxen beschlossen, die durch das Hochwasser der vergangenen Tage geschädigt wurden. Kurzfristig sollen dafür 500.000 Euro zur Verfügung stehen.

„Mit diesem Hilfsangebot wollen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten Solidarität mit ihren durch das Hochwasser geschädigten Kollegen zeigen“, heißt es in der Begründung des einstimmig angenommenen VV-Antrags.

Besonders betroffen sind die Gebiete im Landkreis Rottal-Inn, außerdem die Stadt Ansbach sowie die Landkreise Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau, Weilheim-Schongau und Würzburg. Da die sich die Wetterlage noch nicht wieder stabilisiert hat, könnten weitere Gebiete hinzukommen.

Aktuell sind nach bisherigem Kenntnisstand im Landkreis Rottal-Inn fünf Praxen betroffen, von denen zwei Praxen hohe Schäden am Gebäude und der Einrichtung erwarten lassen. Hinzukommen könnten weitere Praxen aus den anderen bisher bekannten Hochwassergebieten.

Nach dem Hochwasser 2013 hatte die KV bis zu 1,5 Millionen Euro Hilfsgelder bereitgestellt. Damals hatten sich zunächst zehn Praxen mit einem Wasserschaden gemeldet, von denen eine Praxis einen sehr hohen Schaden hatte. Allerdings musste die KV schlussendlich nur insgesamt 50.000 Euro Hilfe bereitstellen, weil die Praxen zunächst den Schadensausgleich durch Versicherungen und die Auszahlung staatlicher Hilfen in Anspruch nehmen müssen.

Auch jetzt habe die bayerische Staatsregierung weitreichende Hilfsprogramme beschlossen, hieß es aus der KV. Deshalb erscheine die Bereitstellung von bis zu 500.000 Euro durch die KV angemessen.

hil

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