Ärzteschaft

KV Bayerns: Anrechnung von ermächtigten Einrichtungen ist „nicht sachgerecht“

  • Freitag, 2. Mai 2014

München – Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ermächtigte Einrichtungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung künftig anzu­rechnen, stößt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) auf massive Kritik. „Diese Entscheidung ist nicht sachgerecht und geht an der Versorgungsrealität völlig vorbei“, betonten die KVB-Vorstände Wolfgang Krombholz,  Pedro Schmelz und Ilka Enger heute in München. 

Zuvor hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Regelung bereits als „ausgesprochen problematisch“ bezeichnet. Sie habe dem G-BA-Entschluss lediglich aufgrund der vierjährigen Befristung sowie der dreijährigen Evaluierungsphase zugestimmt.

Aus Sicht der KVB unterscheidet sich der Versorgungsauftrag psychiatrischer Instituts­ambulanzen, Sozialpädiatrischer Zentren und ähnlicher Einrichtungen grundsätzlich von dem niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. „Die Ambu­lanzen ergänzen die bestehende Versorgung durch hochspezielle Leistungsangebote für einige wenige Patientengruppen. Sie nun in die Bedarfsplanung einiger, teils willkürlich ausgewählter Arztgruppen mit einzubeziehen, geht zu weit", monierten die KVB-Chefs.

Darüber hinaus sei es nicht hinnehmbar, dass entsprechende Einrichtungen ohne Bedarfsprüfung ermächtigt werden müssten und so die Niederlassungsmöglichkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten reduzierten. „Angesichts dieser gesetzlichen Regelung in Verbindung mit der neuen Vorgabe der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist das Versorgungs­geschehen für uns in Zukunft nicht mehr steuerbar", erklärte der Vorstand. Er forderte den G-BA auf, entsprechend nachzubessern. Die Anrechnung von Ermächtigungen auf den Versorgungsgrad dürfe nicht dazu führen, dass dadurch die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten verhindert werde.

hil

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