Ärzteschaft

KV Bayerns fordert „echte“ Beratung zur Regressprävention

  • Freitag, 5. Juli 2013

München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)  fordert eine bessere Beratungsqualität bei drohenden Regressen. „Es ist nicht zielführend, Ärzten lediglich durch einen Brief die Überschreitung der sogenannten Richtgrößen zu attestieren“, monierten die KV-Vorstände Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Ilka Enger mit Blick auf aktuelle Verfahrensweisen der Prüfungsstelle Ärzte Bayern.

Um die Zukunft der ambulanten Versorgung durch die permanente Regressgefahr nicht weiter zu gefährden, hatte der Gesetzgeber im Zuge des GKV-Versorgungs­struktur­gesetzes die Neuregelung „Beratung vor Regress“ eingeführt. Diese schreibt vor, dass Ärzten zunächst eine individuelle Beratung zum Verordnungsverhalten zusteht, bevor eine finanzielle Rückforderung gestellt werden kann.

„Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, diejenigen Ärzte, die mit ihren Verordnungen den Durchschnittswert ihrer Fachgruppe um mehr als 25 Prozent überschreiten und dadurch in die Wirtschaftlichkeitsprüfung kommen, so zu beraten, dass sie künftig nicht mehr in diese Regressfalle geraten“, so die KVB-Chefs.

Diesen Beratungsanspruch hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bei einem Treffen der Münchner Fachärzte Anfang Juli nochmals bekräftigt. Bahr hatte dabei unmissverständlich klargestellt, dass eine Beratung im Sinne der gesetzlichen Regelung „Beratung vor Regress“ erst dann als solche gelten könne, wenn dabei die individuelle Verordnungsweise des Geprüften im Zusammenhang mit etwaigen Praxisbesonderheiten betrachtet werde. Allein die Feststellung, dass Richtgrößen überschritten wurden, sei nicht als Beratung zu werten, so der Minister.  

„Wir danken Bahr für diese deutlichen Worte“, betonte der KV-Vorstand. Dies sei ein wichtiges Signal insbesondere für diejenigen Ärzte, die aktuell von einer Wirtschaft­lichkeitsprüfung betroffen seien. Zudem appellierte der Vorstand an die bayrischen Krankenkassen, endlich neue Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu vereinbaren. Die Kriterien der aktuellen Prüfung seien „willkürlich und ungerecht“.

hil

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