Ärzteschaft

KV Bayerns warnt vor neuen Eingriffen der Politik in die ambulante Versorgung

  • Mittwoch, 12. Dezember 2018
/picture-alliance, Josef Wildgruber
/dpa

München – Immer mehr Reglementierungen und Bürokratie sorgen dafür, dass die nachfolgende Generation von Ärzten und Psychotherapeuten ihr Interesse an einer Niederlassung verliert. Davor hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns bei ihrer Jahrespressekonferenz in München gewarnt. 

„Aufgabe des Gesetzgebers wäre es, realistische Vorgaben zur Gestaltung der medizinischen Versorgung zu schaffen, die von der Selbstverwaltung aus Ärzteschaft und Krankenkassen dann umgesetzt werden. Das ist aber leider nicht der Fall“, sagte der KV-Vorsitzende Wolfgang Krombholz. Stattdessen mache die Politik den Praxisalltag immer mühseliger.

„So sollen beispielsweise die Mindestsprechstundenzeiten erhöht und der Zugang zur Psychotherapie erschwert werden. Zudem wird die Selbstverwaltung zunehmend entmachtet, was sich daran zeigt, dass die Länder weitreichende Mitbestimmungs­rechte in den Zulassungsausschüssen erhalten sollen“, kritisierte Krombholz im Hinblick auf den Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Dabei könne man weder zusätzliche Termine in den Arztpraxen auf Knopfdruck generieren, noch durch Planungsvorgaben neue Ärzte für eine Tätigkeit auf dem Lande gewinnen.

Auf die Gefahr einer „Industrialisierung der Medizin verbunden mit einer immer stärkeren Zentralisierung der Versorgung“ wies der erste stellvertretende Vorstands­vorsitzende der KV, Pedro Schmelz, hin. „Wir beobachten mit großer Sorge, dass finanzstarke Investoren zunehmend das Gesundheitswesen als lukrative Einnahme­möglichkeit entdecken“, sagte er. So erfolge beispielsweise die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) immer häufiger durch den Aufkauf von Vertragsarztsitzen durch privatwirtschaftlich organisierte Konzerne.

„Die gewohnte wohnortnahe Versorgung sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich wird hierdurch in Frage gestellt. Die Patienten haben bei großen Versorgungszenten nicht mehr ihren gewohnten Ansprechpartner und müssen bei einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden Versorgung auch weitere Wege auf sich nehmen“, warnte er. Der Entwurf des TSVG biete keine zielführenden Gesetzes­änderungen, um die Einflussnahme von Kapitalinvestoren auf die vertragsärztliche Versorgung einzuschränken. „Hier muss nachgebessert werden“, so Schmelz.  

Auf den Ausbau von Onlineangeboten zur Psychotherapie ging die zweite stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende, Claudia Ritter-Rupp, ein. „Die meisten Onlineangebote und Apps in diesem Bereich halten bei Weitem nicht das, was man sich unter einer Therapie verspricht. Es handelt sich eher um Selbsthilfeprogramme, zum Teil von katastrophaler Qualität und ohne Datensicherheit“, warnte sie.

Sie ersetzten keinesfalls den direkten und von Verantwortung getragenen Kontakt mit den ambulant tätigen ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, betonte Ritter-Rupp. Offensichtlich sähen einzelne Krankenkassen in den Onlineprogrammen die Möglichkeit, Kosten für Gesprächsleistungen einzusparen und die Chance, Einfluss auf das Verhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut nehmen. „Hier gilt: Wehret den Anfängen“, sagte die zweite stellvertretende KV-Vorsitzende.

Positiv fällt das Fazit des KV-Vorstandes hingegen zu den in Bayern angestoßenen Maßnahmen bei der Nachwuchsgewinnung für die Praxen aus. Die abgeschlossene Reform des Bereitschaftsdienstes entlaste diensthabende Haus- und Fachärzte flächendeckend. Zudem konnte die KV dank geänderter Vereinbarungen mit den Krankenkassen das Regressrisiko bei der Verordnung von Arzneimitteln vermindern. Auch die Förderprogramme gegen eine drohende Unterversorgung in einzelnen Fachgebieten in mehreren Regionen Bayerns seien erfolgreich, so der KV-Vorstand.

hil

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