Ärzteschaft

KV fordert klare Rahmen­bedingungen für die ambulante Flüchtlings­versorgung in Brandenburg

  • Mittwoch, 20. Januar 2016

Potdam – Die ambulante medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Brandenburg braucht klare Rahmenbedingungen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hingewiesen. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die KV hatte vor einigen Wochen Ärzte im Ruhestand angefragt, ob sie bereit wären, an der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden in Brandenburg mitzuwirken. 82 der angeschriebenen Ärzte können sich dies vorstellen. „Die vielen positiven Rückmel­dungen der Kollegen zeigen, wie groß die Bereitschaft innerhalb der Ärzteschaft ist, sich intensiv um die Gesundheit der Menschen zu kümmern“, sagte der KV-Vorstands­vorsitzende Hans-Joachim Helming. Voraussetzung dafür seien jedoch klare Rahmen­bedingungen.

Helming fordert das brandenburgische Innenministerium sowie das Sozial- und Gesund­heitsministerium daher erneut auf, die notwendigen Vereinbarungen mit der KV abzu­schließen: „Geregelt werden müssen der konkrete Behandlungsumfang, die organi­satorisch logistischen Rahmenbedingungen sowie Abrechnung und Vergütung. Dann können die 82 Kollegen, die sich nun gemeldet haben, bedarfsgerecht in der Flücht­lingsversorgung arbeiten und gleichzeitig auch die bestehenden Praxen der ambulanten tätigen Ärzte entlasten“, sagte er.

Schon im Sommer 2015 und im vergangenen Herbst hatte die KV betont, viele Fragen und Diskussionen um die Flüchtlingsversorgung müssten dringend auf politischer Ebene gelöst werden. Zunehmend berichteten Ärzte über Zuständigkeitsunklarheiten bei Gesundheits- und Sozialämtern, schleppende Bearbeitung von Vorgängen und Bezahlungen von Behandlungen.

hil

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