KV Hessen beurteilt Reform der Psychotherapie positiv

Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) hat einen leichteren Zugang von Patienten zu psychotherapeutischer Behandlung nach der Reform einer entsprechenden Richtlinie im Frühjahr beobachtet. Allein im zweiten Quartal des Jahres nutzten fast 29.000 Patienten die neu eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde, hieß es in einer heute in Frankfurt veröffentlichten Zwischenbilanz.
Gerade dem Hauptziel, den Zugang zur ambulanten Psychotherapie zu erleichtern, sei man mit der Reform offensichtlich schon ein Stückchen näher gekommen, betonte die KV in einer Mitteilung. Man könne „feststellen, dass die Reform an vielen Stellen zu wirken scheint“, erklärten die beiden Vorstandsvorsitzenden, Frank Dastych und Eckhard Starke.
Positiv sei auch, dass psychotherapeutische Akutbehandlungen nun ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse begonnen werden können, sagte der Psychologe Michael Ruh über die Auswirkungen der geänderten Psychotherapierichtlinie. 95 Prozent der Patienten hätten den direkten Weg in die hessischen Psychotherapiepraxen gefunden. Ein Umweg über die bei der KV angesiedelte Terminservicestelle war demnach nicht notwendig.
Die Vorgaben für die ambulante psychotherapeutische Behandlung waren zum 1. April geändert worden. Die Reform sollte unter anderem einen niedrigschwelligen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung ermöglichen.
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