KV Hessen fordert weniger Bürokratie beim Mindestlohn
Frankfurt – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen hat den Gesetzgeber aufgefordert, den bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit dem Mindestlohn zu verringern. „Die Ausführungsbestimmungen belasten kleinere Unternehmen in unangemessener Weise“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung. Die Delegierten begrüßen darin das Gesetz zwar ausdrücklich, weil es zu einer angemessenen und fairen Vergütung beitrage. „Die umfangreichen Aufzeichnungspflichten stellen aber eine weitere Verschärfung der Bürokratieflut in den Praxen dar“, hieß es aus der KV.
Die Vertreterversammlung fordert in der Resolution vom Gesetzgeber, auf überbürokratische Aufzeichnungspflichten zu den täglichen Arbeitszeiten der Angestellten zu verzichten. Verabredung zu Lohn und Arbeitszeit im Arbeitsvertrag sollten ausreichen.
Im Augenblick ist der Arzt als Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten mit Mindestlohn innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Die bürokratischen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Mindestlohn erschweren laut der Vertreterversammlung auch pragmatische, gut funktionierende Vertretungslösungen unter den Mitarbeiterinnen, zum Beispiel in der Grippezeit.
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