KV Hessen mahnt Klarstellung beim Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung an

Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, klarzustellen, welche Institution künftig den Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung übernehmen soll.
Dies sei notwendig, um „die absurde Diskussion mit nicht durchdachten Vorschlägen wie beispielsweise einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag von Rettungsdienst, Krankenhäusern und KVen, der mit den Krankenkassen sogar vierseitige Verträge erfordern würde, zu verhindern“, sagten die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Eckhard Starke.
Hintergrund sind die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Notfallversorgung in Deutschland neu zu ordnen. „Aus unserer Sicht sollte und kann der Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung nur bei einer verantwortlichen Institution liegen“, so Dastych und Starke. Es gelte nicht, berufspolitische Befindlichkeiten zu regeln oder Geldströme zu optimieren. Es gehe um die Versorgung der Bevölkerung zu sprechstundenfreien Zeiten und eine medizinisch sinnvolle Steuerung.
Die beiden Vorstände betonen, „sollte für die Zeit außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten weiterhin der Grundsatz ambulant vor stationär gelten, ist auch vollkommen klar, wer den Sicherstellungsauftrag behalten muss!“. Die Vorstände der KV Hessen betonten in diesem Zusammenhang, „ein gemeinschaftlicher Sicherstellungsauftrag mit den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst ist mit uns als KV Hessen nicht zu machen.“
Auch aus der Sicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) muss der im Juli vom BMG vorgestellte Diskussionsentwurf für eine Reform der Notfallversorgung in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gelte vor allem für den Sicherstellungsauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, klarstellten.
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