Ärzteschaft

KV Hessen mahnt Klarstellung beim Sicherstellungs­auftrag für die Notfallversorgung an

  • Mittwoch, 28. August 2019
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Frankfurt am Main – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen hat Bundesgesund­heitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, klarzustellen, welche Institution künftig den Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung übernehmen soll.

Dies sei notwendig, um „die absurde Diskussion mit nicht durchdachten Vorschlägen wie beispielsweise einen gemeinsamen Sicherstellungsauftrag von Rettungsdienst, Kranken­häusern und KVen, der mit den Krankenkassen sogar vierseitige Verträge erfordern wür­de, zu verhindern“, sagten die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Eckhard Starke.

Hintergrund sind die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Notfallver­sorgung in Deutschland neu zu ordnen. „Aus unserer Sicht sollte und kann der Sicher­stellungs­auftrag für die Notfallversorgung nur bei einer verantwortlichen Institution liegen“, so Dastych und Starke. Es gelte nicht, berufspolitische Befindlichkeiten zu regeln oder Geldströme zu opti­mieren. Es gehe um die Versorgung der Bevölkerung zu sprech­stundenfreien Zeiten und eine medizinisch sinnvolle Steuerung.

Die beiden Vorstände betonen, „sollte für die Zeit außerhalb der regulären Sprechstun­den­­zeiten weiterhin der Grundsatz ambulant vor stationär gelten, ist auch vollkommen klar, wer den Sicherstellungsauftrag behalten muss!“. Die Vorstände der KV Hessen beton­ten in diesem Zusam­menhang, „ein gemeinschaftlicher Sicherstellungsauftrag mit den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst ist mit uns als KV Hessen nicht zu machen.“

Auch aus der Sicht von Bundes­ärztekammer (BÄK) und Kassen­ärztlicher Bundesvereini­gung (KBV) muss der im Juli vom BMG vorgestellte Diskussions­entwurf für eine Reform der Notfallversorgung in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gelte vor allem für den Sicherstellungsauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Rein­hardt und der stellvertre­ten­de Vor­sitzende der KBV, Stephan Hofmeister, klarstellten.

hil

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