Ärzteschaft

KV Hessen setzte sich für Nachvergütung von Coronaimpfungen in Arztpraxen ein

  • Donnerstag, 7. Oktober 2021
/David Pereiras, stock.adobe.com
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Frankfurt – Für eine Nachvergütung der Coronaimpfungen in Arztpraxen hat sich die Kassenärztliche Ver­einigung Hessen (KVH) ausgesprochen. Laut einer vom hessischen Innenministerium veröffentlichten vor­läufigen Grobkostenschätzung für Aufbau und Betrieb der hessischen Impfzentren entstanden dort Kosten von rund 130 Euro pro Impfung – bei mehr als 600 Millionen Euro Gesamtkosten.

Bei den Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Eckhard Starke, sorgt angesichts dieser Zah­len die Tatsache für Unmut, dass niedergelassene Ärzte nach der Coronavirus-Impfverordnung (Corona­Impf­V) für eine Impfung „nur“ 20 Euro abrechnen dürfen.

„Die seitens des Innenministeriums veröffentlichte Kostenschätzung überrascht uns keineswegs, statt­dessen belegt sie, was wir als Kassenärztliche Vereinigung über viele Monate gefordert haben“, so der KVH-Vorstand.

Die Impfzentren hätten – insbesondere aus ökonomischen Überlegungen heraus – viel früher geschlos­sen werden können beziehungsweise müssen. Die niedergelassenen Ärzte seien bereit gewesen und hätten jederzeit übernehmen können.

Man fordere für die vielen niedergelassenen Ärzte in Hessen, die in den vergangenen Monaten mit mehr als 3,1 Millionen Impfungen einen genauso wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie wie die Impfzentren geleistet hätten und diesen nach wie vor leisteten, „eine dem Aufwand und der Bedeutung entsprechende Nachvergütung“.

Es müsse endlich berücksichtigt werden, dass man vielfach Menschen in den Arztpraxen habe, die „skeptisch sind, die eine Spritzenangst haben, die oft schlecht informiert sind und daher einen erheblich höheren Beratungsbedarf“ hätten.

EB

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