KV Hessen wehrt sich gegen Verpflichtung zum Aufkauf von Praxen
Frankfurt/M. – Gegen Pläne der Großen Koalition, KVen in Zukunft zum Aufkauf frei werdender Arztsitze zu verpflichten, hat sich die Vertreterversammlung der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen gewandt.
Hintergrund ist eine Vereinbarung in den Koalitionsverhandlungen, nach der die KV künftig abzugebende Kassenarztsitze in überversorgten Gebieten nicht mehr aufkaufen und stilllegen „kann“, sondern „soll“. „Vor dem Hintergrund eines sich schon jetzt abzeichnenden Nachwuchsmangels im Facharztbereich und erst recht im Hausarztbereich, ist diese Forderung zynisch und von wenig Sachkenntnis geprägt“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung.
Die Delegierten forderten die Politik auf, Eingriffe in die Versorgungshoheit der KV zu unterlassen und Entscheidungen über Versorgungsstrukturen im Niedergelassenenbereich weiterhin den KVen im Sinne einer „Kann-Regelung“zu überlassen.
Auch das Ansinnen von Union und SPD, Krankenhausärzte an der ambulanten Versorgung zulasten der Niedergelassenen zu beteiligen, sehen die Delegierten kritisch. „Sollten künftig Krankenhausärzte zusätzlich an der ambulanten Versorgung beteiligt werden, sind hierzu extra finanzielle Mittel bereitzustellen, da es sich um eine Ausweitung der Versorgung handelt. Die Versorgung darf dann ebenfalls nur auf Facharzt-Niveau erfolgen!“, heißt es in der Resolution.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: