Ärzteschaft

KV Hessen wehrt sich gegen Verpflichtung zum Aufkauf von Praxen

  • Montag, 16. Dezember 2013

Frankfurt/M. – Gegen Pläne der Großen Koalition, KVen in Zukunft zum Aufkauf frei werdender Arztsitze zu verpflichten, hat sich die Vertreterversammlung der Kassen­ärztliche Vereinigung (KV) Hessen gewandt.

Hintergrund ist eine Vereinbarung in den Koalitionsverhandlungen, nach der die KV künftig abzugebende Kassenarztsitze in überversorgten Gebieten nicht mehr aufkaufen und stilllegen „kann“, sondern „soll“. „Vor dem Hintergrund eines sich schon jetzt abzeichnenden Nachwuchsmangels im Facharztbereich und erst recht im Hausarzt­bereich, ist diese Forderung zynisch und von wenig Sachkenntnis geprägt“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung.

Die Delegierten forderten die Politik auf, Eingriffe in die Versorgungshoheit der KV zu unterlassen und Entscheidungen über Versorgungsstrukturen im Niederge­lassenenbereich weiterhin den KVen im Sinne einer „Kann-Regelung“zu überlassen.

Auch das Ansinnen von Union und SPD, Krankenhausärzte an der ambulanten Versor­gung zulasten der Niedergelassenen zu beteiligen, sehen die Delegierten kritisch. „Sollten künftig Krankenhausärzte zusätzlich an der ambulanten Versorgung beteiligt werden, sind hierzu extra finanzielle Mittel bereitzustellen, da es sich um eine Ausweitung der Versorgung handelt. Die Versorgung darf dann ebenfalls nur auf Facharzt-Niveau erfolgen!“, heißt es in der Resolution.

hil

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