Ärzteschaft

KV Hessen weist Vorschläge zur Aufkaufpflicht von Praxen zurück

  • Donnerstag, 18. September 2014

Frankfurt – Entschieden hat sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen gegen Vorschläge des Verbands der Ersatzkassen (vdek) gewandt. Dieser hatte unter anderem verbindliche Regelungen zum verpflichtenden Ankauf von Arztsitzen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Dadurch stünden laut KV in Hessen mehr als 2.700 Arzt- und Psychotherapeutensitze zur Disposition.

Angesichts eines immer stärker werdenden Ärztemangels sei die Diskussion über den Abbau von Überversorgung „geradezu grotesk“, sagte KV-Chef Frank Dastych: „400 Hausärzte weniger, knapp 800 allgemeine Fachärzte raus aus dem System, knapp 500 besonders spezialisierte Fachärzte und rund 1.000 Psychotherapeuten zu viel – das ist die Botschaft des vdek.

„Die flächendeckende ambulante Versorgung wäre damit in Hessen passé“, warnte er und forderte die Politik auf Landes- und Bundesebene auf, derartigen Gedankenspielen Einhalt zu gebieten. Stattdessen sollten die Krankenkassen sich dringend darauf zurück besinnen, dass sie als Körperschaften eine Verantwortung für das Gemeinwohl hätten.

Zudem mache der Vorschlag  auch aus honorartechnischen Gründen keinen Sinn: „Der Zwangsaufkauf müsste mit den Honoraren unserer Mitglieder bezahlt werden – mit Geldern also, die dann fehlen“, unterstrich KV-Vizevorstand Günter Haas. Angesichts der ohnehin wenig attraktiven Honorarsituation im Land, würde damit die Niederlassung in Hessen noch unattraktiver.

„Wir müssten uns dann auch ernsthaft fragen, wie wir ein finanzielles Engagement der KV Hessen im Hessischen Pakt zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung weiter rechtfertigen können“, mahnte Haas.

hil

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