Ärzteschaft

KV Niedersachsen setzt sich für Verlängerung der Sonderregeln ein

  • Montag, 28. März 2022
/gpointstudio, stock.adobe.com
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Hannover – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat das Auslaufen von Coronasonderregelungen für Psychotherapeuten zum 31. März kritisiert.

„Die Inzidenzhöchststände zei­gen: Die Pandemie ist nicht vorbei“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Um Patienten optimal zu schützen, müssten Psychotherapeuten weiterhin flexibel per Videosprechstunde behandeln dürfen.

Er betonte, eine weitere Verlängerung der Coronasonderregelungen zur Videobehandlung sei unverzicht­bar. Auch auf die erweiterten Möglichkeiten der telefonischen Beratung könne in vielen Regionen ange­sichts schlechter Internetverbindungen nicht verzichtet werden

Mit dem Auslaufen der Coronasonderregelungen Ende März wird der zulässige Umfang von Videobe­hand­­lungen wieder auf maximal 20 Prozent der jeweiligen Leistung und 20 Prozent der Patienten pro Quartal begrenzt.

„Diese Begrenzung der Videobehandlung gefährdet in der weiterhin angespannten Lage, die durch die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine verschärft worden ist, die psychotherapeutische Versor­gung“, sagte Barjenbruch. Psychotherapeuten müssten auch in Zukunft eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung erforderlich und angemessen ist.

Grundsätzlich sollten die Regelungen zum Einsatz von Videobehandlungen für gesetzlich Krankenver­si­cherte weiterhin flexibel eingesetzt werden können.

„Gerade die Pandemiesituation erlaubt es aber vielen Patientinnen und Patienten aus verschiedenen Gründen nicht, eine psychotherapeutische Praxis aufzusuchen. Quarantäne und die Infektionsgefahr auf dem Weg in eine Praxis stehen dem Praxisbesuch entgegen“, sagte der KVN-Chef.

dpa

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