KV Niedersachsen setzt sich für Verlängerung der Sonderregeln ein

Hannover – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat das Auslaufen von Coronasonderregelungen für Psychotherapeuten zum 31. März kritisiert.
„Die Inzidenzhöchststände zeigen: Die Pandemie ist nicht vorbei“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. Um Patienten optimal zu schützen, müssten Psychotherapeuten weiterhin flexibel per Videosprechstunde behandeln dürfen.
Er betonte, eine weitere Verlängerung der Coronasonderregelungen zur Videobehandlung sei unverzichtbar. Auch auf die erweiterten Möglichkeiten der telefonischen Beratung könne in vielen Regionen angesichts schlechter Internetverbindungen nicht verzichtet werden
Mit dem Auslaufen der Coronasonderregelungen Ende März wird der zulässige Umfang von Videobehandlungen wieder auf maximal 20 Prozent der jeweiligen Leistung und 20 Prozent der Patienten pro Quartal begrenzt.
„Diese Begrenzung der Videobehandlung gefährdet in der weiterhin angespannten Lage, die durch die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine verschärft worden ist, die psychotherapeutische Versorgung“, sagte Barjenbruch. Psychotherapeuten müssten auch in Zukunft eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wie oft eine Videobehandlung erforderlich und angemessen ist.
Grundsätzlich sollten die Regelungen zum Einsatz von Videobehandlungen für gesetzlich Krankenversicherte weiterhin flexibel eingesetzt werden können.
„Gerade die Pandemiesituation erlaubt es aber vielen Patientinnen und Patienten aus verschiedenen Gründen nicht, eine psychotherapeutische Praxis aufzusuchen. Quarantäne und die Infektionsgefahr auf dem Weg in eine Praxis stehen dem Praxisbesuch entgegen“, sagte der KVN-Chef.
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