KV Niedersachsen wehrt sich gegen Bürokratie bei Hilfsmittelversorgung
Hannover – Ärzte müssen bei der Verordnung von Hilfsmitteln wie Pen-Nadeln, Kanülen oder Inkontinenzprodukten keinen Versorgungszeitraum auf der Verordnung angeben. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen klargestellt. Sie reagierte damit auf Meldungen von Ärzten, die berichten, Apotheker forderten von ihnen immer häufiger diese Angabe auf Rezepten ein.
„Hier ist in geradezu klassischer Weise völlig unnötig eine neue bürokratische Regelung geschaffen worden, indem man bestehende Vorschriften eigenmächtig und ohne Anlass auf Dritte, nämlich unsere ärztlichen Kollegen, ausdehnt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der KV, Jörg Berling. Er betonte, weder die Bundesmantelverträge noch die Hilfsmittelrichtlinie sähen vor, den Versorgungszeitraum zusätzlich anzugeben.
Berling kritisierte, die Apotheker gäben Druck weiter, den bestimmte Krankenkassen auf sie ausübten. Bei der Techniker Krankenkasse (TK), den Betriebskrankenkassen, der Knappschaft/ LKK, der IKK Classic und teilweise bei der Barmer/GEK müsse seit Anfang April zwingend der Verordnungszeitraum auf dem Rezept stehen, ansonsten erhielten die Apotheken es zurück. Die Techniker Krankenkasse wies dies zurück. Man verzichte inzwischen auf diese Angabe. Der Deutsche Apothekerverband sei darüber bereits in der vergangenen Woche informiert worden, hieß es vonseiten der TK.
Berling warnte, die Kassen könnten die Angabe des Versorgungszeitraumes später dazu nutzen, Regressanträge zu stellen, falls sich Versorgungszeiträume bei einem Patienten einmal überschneiden sollten.
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