KV Nordrhein vereinfacht die Abrechnung
Düsseldorf – Ab dem dritten Quartal 2013 müssen Praxen in Nordrhein elf bislang erforderliche Unterlagen nicht mehr bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einreichen. „Das erleichtert die Abrechnung im Rheinland um fast 50.000 Papiere und das Quartal für Quartal. Nordrhein ist damit Trendsetter“, hieß es aus der KV.
Zu den Unterlagen, die Ärzte nicht mehr abgeben müssen, sind häufige Dokumente wie die Behandlungsausweise aus dem Auslandsabkommen, aber auch Exoten wie die Behandlungsausweise der Rheinschiffer, von denen Ärzte im vergangenen Quartal nur sechs vorlegten.
Sofort entsorgen dürfen Praxen die Unterlagen allerdings nicht. Praxen müssen sie wegen eventueller Nachfragen seitens der Kostenträger vier Quartale aufbewahren.
Gern würde die KV die Abrechnung noch weiter vereinfachen. Richtlinien wie im Fall der Methadonsubstitution oder laufende Verträge etwa bei der Behandlung der Makuladegeneration verhinderten aber, dass die KV Nordrhein die Zahl der Unterlagen noch stärker verringern könne. „Wir werden dies aber in künftigen Verhandlungen thematisieren“, kündigt der Vorstandsvorsitzende Peter Potthoff an. Das Ziel sei die vollständig papierlose Abrechnung.
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