KV Saarland nutzt KV Safe-Net für Plausibilitätsprüfungen
Saarbrücken – Ärzte im Saarland können künftig das KV Safe-Net nutzen, um ihre Unterlagen für die vom Gesetzgeber vorgegebenen Plausibilitätsprüfungen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu schicken. „Das neue Verfahren bietet nicht nur für die KV eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, sondern auch für die Prüfärzte und die Praxen, die geprüft werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Saarland, Gunter Hauptmann.
Krankenkassen und KVen sind gemäß Paragraf 106a des fünften Sozialgesetzbuches verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen zu prüfen.
Mit dem neuen Verfahren können die Praxen die Originalunterlagen behalten und in der Arbeit mit den Patienten weiter verwenden. Die neue Übertragungsform spare Zeit und Geld, außerdem seien die Datenübertragungen rund um die Uhr möglich und erfolgen schnell. „Die sensiblen Patientendaten sind sicher.
Der Online-Datentransfer erfolgt durch zertifizierte Verschlüsselungshardware und wird auf dem gleichen Weg übertragen wie Online-Abrechnungen“, hieß es aus der KV. Mit dem neuen Verfahren könne der Plausibilitätsausschuss die Unterlagen schneller bearbeiten und auf die bisher üblichen Rückgabefristen verzichten.
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