Ärzteschaft

KV Sachsen ruft das Schiedsamt an

  • Dienstag, 20. November 2012

Dresden – Im Honorarstreit mit den Krankenkassen für Sachsen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes jetzt das Schiedsamt angerufen. Vorher hatte der KV Vorstand am 9. und 16. November verhandelt, wie die Vergütung der ambulanten ärztlichen Leistungen an die überdurchschnittliche Morbidität in Sachsen angepasst werden könnte.

Laut der KV haben die Kassen es aber abgelehnt, die Vergütung an die Morbidität anzupassen. Auch eine Angleichung auf den bundesdeutschen Durchschnitt hätten die Krankenkassen verweigert. „Damit konterkarieren die sächsischen Krankenkassen auf regionaler Ebene die vom Gesetzgeber vorgegebene Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die Krankenkassen“, kritisierte der KV-Vorsitzende Klaus Heckemann.

Hoher Altersquotient in Sachsen
Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes 2006 hatte das Land Sachsen 2005 mit 36,4 den höchsten sogenannten Altenquotienten 65 aller Bundesländer. Der Altenquotient 65 ist eine Maßzahl für das Verhältnis der Bevölkerung über 64 Jahren zur Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren.

Für das Jahr 2015 prognostiziert das Bundesamt für Sachsen einen Altenquotienten von 43,8, was wiederum der deutschlandweit höchste Wert ist. „Vor allem die Unterschiede in der Altersstruktur der Bevölkerung beeinflussen die Morbidität unmittelbar und erheblich, da die Inanspruchnahme der meisten Gesundheitsleistungen mit ansteigendem Alter deutlich zunimmt“, schreibt die Krankenkasse Barmer Gek in ihrer Broschüre „Gesundheitswesen aktuell 2011“ (Seite 172).

hil

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