Ärzteschaft

KV Westfalen-Lippe fordert neue Regeln für Selektivverträge

  • Montag, 10. Februar 2014

Dortmund – Neue gesetzliche Regelungen für Selektivverträge hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe gefordert. „Das Ziel muss ein echter Wettbewerb unter gleichberechtigten potenziellen Vertragspartnern und zu gleichen Rahmenbedingungen sein“, hieß es heute aus der KV.

Konkret schlägt die KV zehn Punkte vor, mit der die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Selektivverträge vereinheitlichen sollte:

  1. Es muss Vertragsfreiheit gelten. Auch die KVen müssen sich am Wettbewerb um alle Verträge aktiv beteiligen dürfen.

  2. Es darf kein Monopol für und keinen Zwang beim Abschluss von Selektivverträgen geben.

  3. Im Fall von ablösenden Selektivverträgen muss es eine gerechte und verlässliche Bereinigung der Gesamtvergütung geben. Gemeinschaftsaufgaben der Ärzteschaft – wie etwa der Notfalldienst – müssen weiterhin gemeinsam finanziert werden.

  4. Die Verhandlung der Vergütung ist allein Sache der Vertragspartner. Einschränkungen wie die Vorgabe, bereits bei Vertragsabschluss Einsparpotenziale nachzuweisen, sind realitätsfern und sollten gestrichen werden.

  5. Bestehende Hemmnisse für den Abschluss von Selektivverträgen müssen beseitigt, unnötige bürokratische Anforderungen müssen abgebaut werden.

  6. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen selektiven Versorgungsformen der Paragrafen 73 a, 73 b, 73 c und 140 im fünften Sozialgesetzbuch müssen harmonisiert werden.

  7. Die unterschiedliche Auslegung der gesetzlichen Vorschriften durch die Aufsichtsbehörden muss vereinheitlicht und liberalisiert werden. Ausschreibungsnotwendigkeiten von Verträgen müssen klar und einheitlich definiert werden.

  8. Die Verträge müssen ein einheitliches und einfaches Teilnahme- beziehungsweise Einschreibeverfahren für Ärzte und Patienten bieten.

  9. Die notwendige Evaluation von Verträgen muss einheitlich geregelt werden.

  10. Innovative, die Versorgung der Patienten nachweislich verbessernde Vertragsinhalte, müssen anschließend allen Versicherten zugute kommen.

„Selektivverträge können ein Mittel sein, um neue Strukturen in der Versorgung zu vereinbaren und auf den Prüfstand zu stellen“, sagte der Erste KV-Vorsitzende Wolfgang-Axel Dryden. Leider behinderten zurzeit aber Restriktionen, bürokratische Vorgaben und Ausschlüsse den Wettbewerb um gute Ideen. „Deshalb fordern wir vom Gesetzgeber, zukünftig gleiche Rahmenbedingen für alle möglichen Vertragspartner herzustellen. Dann haben wir endlich einen echten Wettbewerb um das beste Versorgungsangebot“, so Dryden.

hil

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