KV Westfalen-Lippe setzt CT-Dokumentationsprüfung bis Ende 2014 aus
Dortmund – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) will Vertragsärzte entlasten und den Verwaltungsaufwand weiter reduzieren. Deshalb verzichtet sie bis zum 31. Dezember 2014 auf die zufallsgesteuerte Stichprobenprüfung für den ambulanten Leistungsbereich der Computertomographie (CT). Damit müssen die westfälischen Radiologen ihre Behandlungsdokumentationen der zuständigen Qualitätssicherungskommission bis auf weiteres nicht gesondert vorlegen.
„Unsere Auswertungen haben gezeigt, dass die Dokumentationsqualität computertomographischer Untersuchungen in Westfalen-Lippe nach wie vor vorbildlich ist. Deshalb können wir derzeit auf die Überprüfung der Dokumentationen verzichten“, erklärte KVWL-Chef Wolfgang-Axel Dryden. Die grundsätzliche Pflicht zur exakten Dokumentation bleibe aber weiterhin bestehen und müsse von den Radiologen auf Verlangen nachgewiesen werden können.
Aufgrund der in § 136 Abs. 2 im Sozialgesetzbuch V geregelten Vorschrift, sind alle KVen verpflichtet, die Qualität der Leistungserbringung in der Computertomographie regelmäßig durch Stichproben zu prüfen. Dazu fordert die KVWL per Zufallsgenerator nach einem statistisch gesicherten Verfahren vom Arzt die entsprechenden Befundberichte und Bilddokumentationen an. Anschließend werden die Dokumentationen von einer speziellen Qualitätssicherungskommission überprüft.
Diese Qualitätssicherungen hatten in den zurückliegenden Monaten wiederholt gezeigt, dass bei den CT-Stichprobenprüfungen überwiegend „geringe“ oder „keine“ Beanstandungen erkannt wurden. Zudem gab es anstelle der „geringen“ Beanstandungen immer häufiger „keine“ Beanstandungen. „Dieses Ergebnis spiegelt das qualitativ hochwertige Versorgungsniveau der ambulanten Versorgung in Westfalen-Lippe wider“, lobte Dryden. Vor diesem Hintergrund könne die KV die Dokumentationsprüfung vorerst weiter aussetzen und die Ärzte von Verwaltungsaufgaben entlasten.
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