KV Westfalen-Lippe will vorgeschriebene Terminvergabe „genauestens“ umsetzen
Berlin – Wie die Inanspruchnahme der den Kassenärztlichen Vereinigungen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Terminvergabestellen tatsächlich aussehen wird, ist noch völlig offen. Gleichwohl wird sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe mit großem Nachdruck darum bemühen, die gesetzlichen Vorgaben eins zu eins umzusetzen, berichtete deren 2. Vorsitzender Gerhard Nordmann am 8. Dezember in Dortmund.
Zwar hält er die beklagten Wartezeiten für ein „populistisches Pseudoproblem“ und findet, dass „die hier verschwendeten Ressourcen“ besser anderswo eingesetzt würden; aber: „Ob wir nun wollen oder nicht – wir müssen uns mit diesem Thema auseinandersetzen.“ Zum Stichtag am 23. Januar 2016 wird die KV Westfalen-Lippe die Terminvergabe fertig organisiert haben, betonte Nordmann. Man werde eine Online-Verwaltung mit schlanken Strukturen aufbauen. Das System sollte allein schon deshalb gut funktionieren, weil anderenfalls die ambulante Versorgung im Krankenhaus stattfinden müsse, wo eine Terminvergabe illusorisch erscheine.
Jeder Patient mit einer Überweisung kann sich ab dem Stichtag an die Terminservicestelle der KV wenden. Darüber, wie viele Termine ihm dort angeboten werden müssen, gebe es derzeit noch Unstimmigkeiten mit dem GKV-Spitzenverband, erläuterte Nordmann. Für ihn stellt sich das Ganze ohnehin als „eine Phantomdebatte über Wartezeiten“ dar. Denn laut einem vor kurzem vorgelegten OECD-Vergleich seien die Wartezeiten auf einen Arzttermin in Deutschland sehr kurz.
Geradezu absurd sei es, wenn bei einer gesetzlichen Neuregelung die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet würden, einerseits für ein Terminvergabesystem zu sorgen und andererseits Arztpraxen in angeblich überversorgten Gebieten aufzukaufen.
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