Ärzteschaft

KVN und AOK erproben Abbau der Bürokratie in Arztpraxen

  • Mittwoch, 18. September 2013

Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die AOK Niedersachsen haben in Zusammenarbeit mit 50 Ärzten ein Projekt gestartet, um die Bürokratie in Arztpraxen zu verringern. Konkret soll der Antrag zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation (Muster 60) wegfallen, statt der Verordnung von Rehabilitation (Muster 61) sollen die Ärzte einen vereinfachten Verordnungsvordruck nutzen.

„Wenn ein Arzt bei der Krankenkasse einen Antrag auf medizinische Rehabilitation eines Patienten stellt, muss er einen zweiseitigen Vorantrag ausfüllen, um den eigentlichen vierseitigen Reha-Antrag zu erhalten“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der KVN, Jörg Berling. Die Abschaffung dieser ausufernden Bürokratie sei Ziel des Projektes. „Wir wollen bei allen Beteiligten das Bewusstsein für bürokratische Belastungen schärfen, Ärzte und Psychotherapeuten sollten in erster Linie Patienten behandeln und keinen Papierkram“, so Berling.

Deshalb soll das einjährige Pilotprojekt das Dickicht an Formularen in den Praxen und Krankenkassen zumindest etwas lichten. „Es wird kostbare Zeit und auch Geld gespart – hiervon werden die Versicherten profitieren, das ist unser gemeinsamer Antrieb“, verwies Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

hil

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