KVWL: Ambulante Medizin bei der GOÄ-Reform mehr berücksichtigen
Potsdam – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) will bei der Reform der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) die Belange niedergelassener Ärzte besser berücksichtigt wissen. Zuvor hatte bereits Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery eine zeitnahe Überarbeitung der GOÄ gefordert.
„Wir unterstützen die Bundesärztekammer in ihrem Drängen auf eine längst überfällige Reform der Gebührenordnung“, betonte KVWL-Vorsitzender Wolfgang-Axel Dryden. Neben der Anpassung der Vergütung und der Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums gelte es jedoch vor allem die spezifischen Bedingungen der ambulanten Medizin zu berücksichtigen.
Dryden verwies auf das durchgehend hohe Niveau ambulanter ärztlicher Leistungen. „Die Kollegen bieten im Gegensatz zur Klinik nicht nur Facharztstandard, sondern die durchgängige persönliche Leistungserbringung durch einen Facharzt“, so der KV-Chef. Die Delegation von Leistungen an noch in der Weiterbildung befindliche Ärzte sei in der ambulanten Versorgung nicht üblich. Dieses hohe Qualitätsniveau müsse sich auch in der Honorierung niederschlagen.
Auch bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation der einzelnen Gebührenpositionen drängt die KVWL darauf, die Praxisgegebenheiten spürbarer zu berücksichtigen. So könnten niedergelassene Ärzte nicht auf Krankenhausinfrastruktur und auf Klinikpersonal zurückgreifen, sondern müssten medizinische Geräte und Personal selbst finanzieren. „Das muss durch einen Zuschlag für die ambulante Leistung aufgefangen werden“, forderte Dryden.
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