Landesärztekammer Hessen: Delegierte beschließen Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises
Bad Nauheim – Mit knapper Mehrheit hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) in Hessen beschlossen. Bei 17 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen sprachen sich 23 Delegierte für den Beitritt der LÄKH zum Rahmenvertrag der Bundesärztekammer zur Herausgabe des eHBA aus. Der Entscheidung waren lebhafte Diskussionen vorausgegangen, in denen erhebliche Bedenken gegenüber der Einführung des Ausweises geäußert wurden.
Aus Datenschutzgründen hatte sich die Delegiertenversammlung der LÄKH 2008 gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und gegen die Unterzeichnung des Rahmenvertrags zur Herausgabe des eHBA entschieden. Damit ist die LÄKH bis heute die einzige Kammer bundesweit, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat.
Hessischen Ärzten war es daher bislang nicht möglich, den nötigen Antrag auf einen eHBA zu stellen, obwohl das hessische Heilberufsgesetz die Kammer zur Ausgabe verpflichtet. Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz drängt der Gesetzgeber nun auf eine zügige Einführung des eHBA, um die erste Anwendung in der Telematikinfrastruktur, den qualifiziert signierten elektronischen Arztbrief, zu ermöglichen. Die Anwendung soll gefördert werden, die Nichteinhaltung von Fristen dagegen mit Einbußen oder Sanktionen belegt werden.
Um hessische Ärzte nicht zu benachteiligen und ihnen die Nutzung des eHBA zu ermöglichen, sah die Mehrheit der Delegierten trotz weiter bestehender Datenschutzbedenken die Notwendigkeit der Ausgabe des eHBA, hieß es. Die LÄKH will in den kommenden Monaten sicherstellen, dass hessische Ärzte möglichst bereits im Dezember einen eHBA bestellen können.
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