Politik

Lauterbach fordert Novelle des kirchlichen Arbeitsrechts

  • Mittwoch, 18. Oktober 2017
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Hamburg – SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich für Streiks in katholischen Krankenhäusern ausgesprochen. „Wenn Stationen zu schlecht besetzt sind, dann ist das eine Gefahr für Patienten und Personal – ganz gleich, ob es sich um ein kirchliches oder ein anderes Krankenhaus handelt“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion der Zeit-Beilage „Christ & Welt“. Darauf müsse man auch mit einem Streik hinweisen dürfen. „An dieser Stelle muss das kirchliche Arbeitsrecht angepasst werden“, forderte Lauterbach.

Vergangene Woche gab es in einem katholischen Krankenhaus in Ottweiler einen Streik des Personals. Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi legten 20 von 300 Beschäftigten ihre Arbeit nieder. Das Krankenhaus selbst sprach von neun Streikenden. Das Krankenhaus gehört zur Marienhaus Stiftung der Waldbreitbacher Franziskanerinnen, einem der größten kirchlichen Träger sozialer Einrichtungen in Deutschland.

In den kirchlichen Häusern ist Lauterbach zufolge die Selbstausbeutung der Mitarbeiter häufig sogar noch ein wenig größer, weil sie sich der gemeinsamen Sache noch etwas mehr verpflichtet fühlen als anderswo. Es gebe Chefs, die genau diese Bereitschaft ausnutzten. Als Folge kann es laut dem SPD-Gesundheitsexperten zu Burn-Out-Erkrankungen bei Mitarbeitern und unterversorgten Patienten kommen. „Gerade ein kirchliches Haus sollte mehr tun und besser ausgestattet sein als ein anderes Krankenhaus“, mahnte Lauterbach.

Das Grundgesetz gewährt den Kirchen das Recht, ihre Angelegenheiten weitgehend selbstständig zu regeln. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Möglichkeiten von Streiks und Aussperrung gelten für die Kirchen nicht. Alle Fragen des Tarifrechts werden durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt. Gewerkschaften kritisieren seit Jahren diesen außerhalb des allgemeinen Tarifvertragsrechts stehenden „Dritten Weg“ konsensorientierter Lohnabschlüsse. Im November 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Streiks in kirchlichen Betrieben unter stark eingeschränkten Bedingungen erlaubt sein könnten.

kna

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