Politik

Lauterbach verspricht weitere 2,5 Milliarden Euro direkte Energiehilfen für Krankenhäuser

  • Mittwoch, 5. April 2023
/ink drop, stock.adobe.com
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Berlin – Die Krankenhäuser sollen schnell und unkompliziert weitere Hilfszahlungen für die gestiegenen Energiepreise erhalten. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor der Bun­despressekonferenz an. „Die Krankenhäuser sind in einer Notlage“, sagte er. Die Energiekosten seien hoch und jede dritte Klinik sei derzeit wahrscheinlich insolvenzgefährdet, sagte Lauterbach.

Deshalb habe sich die Bundesregierung entschie­den, den Krankenhäusern weitere 2,5 Milliarden Euro zur direkten Unterstützung aus dem Wirtschaftsstabili­sie­rungsfond zur Verfügung zu stellen. Die Einrichtungen sollen diese Mittel vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) erhalten.

Damit werden die Kliniken sehr kurzfristig mit einer Entlastung zur Abdeckung der Energiekosten rechnen können. „Das ist eine wichtige Stabilisierung“, sagte Lauterbach. Auch angesichts der anstehenden großen Krankenhausreform habe er kein Interesse daran, dass auf dem Weg zur Reform viele Krankenhäuser in die Insolvenz gingen oder nicht mehr durchhalten könnten.

Die geplante Regelung solle im Rahmen eines Gesetzentwurfs von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in den Bundestag eingebracht werden, der die steigenden Energiepreise in der gesamten Wirtschaft adressiere, erklärte Lauterbach.

Damit spielt er offenbar auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen an, der am 17. März in erster Lesung im Bundestag beraten wor­den ist. Der Gesetzentwurf kann frühstens Mitte April weiter beraten und beschlossen werden.

Energiehilfen sollen angepasst werden

Mitte Dezember 2022 hatte der Bundestag mit der Einführung einer Gas- und Strompreisbremse bereits Hilfs­zahlungen für Krankenhäuser beschlossen. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise und der großen Ab­hängigkeit der Krankenhäuser von der Nutzung von Erdgas, waren insgesamt sechs Milliarden Euro für einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 vorgesehen. Das Geld soll gestaffelt zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden.

Von den sechs Milliarden waren 1,5 Milliarden als Pauschalzahlungen, abhängig von der Bettenzahl, vorgese­hen. Die restlichen bis zu 4,5 Milliarden Euro sollten je nach tatsächlichen Energiekosten der Häuser individu­ell berechnet werden.

Nach den aktuellen Plänen der Regierung sollen künftig nicht nur 1,5 Milliarden direkt als pauschale Leistun­gen an die Krankenhäuser bezahlt werden, sondern insgesamt vier Milliarden Euro. Weitere zwei Milliarden Euro sollen demnach anhand der individuellen verbrauchten Energiekosten ausgeglichen werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte die ursprünglich angedachte Verteilung der Hilfszahlun­gen bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes im vergangenen Jahr kritisiert und eine andere Verteilung der sechs Milliarden Euro gefordert. Mitte März erklärte die DKG zudem, dass die Milliarden bei den Krankenhäusern nicht ankämen.

Den heutigen Beschluss begrüßte die DKG. „Dass nun 2,5 von den 4,5 Milliarden Euro pauschal ausgezahlt werden sollen, statt sie wie bislang geplant hinter unüberwindbaren Hürden zu verbergen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Das Geld müsse nun zügig und ver­lässlich in den Krankenhäusern ohne weitere unnötige Bürokratie ankommen. Vorbild dafür seien die Anfang des Jahres bereits geflossenen pauschalen Zahlungen.

Die Lage der Kliniken bleibe aber weiterhin problematisch. „Auch Minister Lauterbach spricht heute davon, dass etwa ein Drittel der Krankenhäuser insolvenzgefährdet sind. Die angekündigten 2,5 Milliarden Euro gleichen die inflationsbedingte Kostenerlöslücke bis etwa Mitte April dieses Jahres aus. Danach wird sich das Defizit der Krankenhäuser erneut stetig um monatlich 740 Millionen Euro erhöhen“, sagte Gaß.

Kaum ein Krankenhaus könne deshalb seine Ausgaben noch durch laufende Einnahmen finanzieren. Kurzfris­tige Hilfspakete würden nur bedingt helfen. Gaß forderte deshalb einen nachhaltigen Inflationsausgleich und dafür notwendige Investitionsmittel von Bund und Länder.

cmk

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