Politik

Legalisierung von Cannabis bedeutet nicht Fahren mit Cannabis

  • Donnerstag, 18. August 2022
/Mitch, stock.adobe.com
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Goslar – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat vor einem Missverständnis in der Diskussion um die kontrollierte Freigabe von Cannabis gewarnt. „Die Legalisierung des Konsums bedeutet nicht die Legali­sie­rung des Fahrens unter Cannabis“, sagte Wissing heute beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Hier habe sich ein Missverständnis festgesetzt.

In der Diskussion um eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr – aktuell herrscht faktisch eine Nulltoleranzgrenze – verwies Wissing auf die Grenzwert­kommission. Das Expertengremium, das das Verkehrs­ministerium berät, ist demnach noch uneins über eine Erhöhung. Wissing sagte, seine Empfehlung an alle sei jedoch: „Nach Cannabiskonsum setzt man sich nicht ans Steuer.“

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis geeinigt. Die Meinungen darüber, ob nun auch der TCH-Grenzwert beim Auto­fahren erhöht werden soll, gehen ausein­an­der.

Der Deutsche Hanfverband sprach sich anlässlich des Verkehrsgerichtstags für einen neuen THC-Grenzwert aus. Der aktuell geltende Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei „ein analytischer Grenz­wert“, der nichts mit einer tatsächlichen Beeinträch­tigung der Konsumenten zu tun habe.

Eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit sei erst bei deutlich höheren Werten möglich. Der Verband forderte deshalb „einen wissenschaftlich begründeten Grenzwert analog zu 0,5 Promille Alkohol“.

Davor warnte die Deutsche Polizeigewerkschaft. Eine Erhöhung des Grenzwerts wäre „ein Signal an Fahrzeug­führende, dass der Konsum von Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr miteinander zu vereinbaren sei“, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Rainer Wendt.

Mehr Aufklärungsarbeit von der Bundesregierung forderte die Gewerkschaft der Polizei. Deren Bundesvor­stands­mitglied Michael Mertens bezeichnete es als „großen Fehler, Cannabiskonsum zu verharmlosen“, erst recht vor dem Hintergrund der Wirkung auf das Reaktions- und Konzentrationsvermögen beim Autofahren. Die Bundesregierung habe „eine immense Aufklärungsarbeit“ zu leisten.

afp

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