Leichterer Zugang für EU-Fachkräfte in Gesundheit und Pflege

Saarbrücken – Ausländische Fachkräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen aus dem EU-Ausland sollen ihre Weiterbildungen künftig im Saarland auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren durch deutsche Behörden nutzen können. Der Landtag in Saarbrücken brachte eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg.
Demnach dürfen ausländische Fachkräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen aus anderen EU-Staaten die Tätigkeiten, die innerhalb einer Weiterbildung erlernt wurden, „vorübergehend und gelegentlich“ ohne Anerkennung im Saarland ausführen.
Voraussetzung ist, dass die Fachkraft in dem anderen EU-Land rechtmäßig niedergelassen ist, sofern die Tätigkeiten dort reglementiert sind oder sie ihre Arbeit dort in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat.
Bevor eine Fachkraft im Saarland im Rahmen ihrer Weiterbildung arbeiten darf, muss sie ihre Absicht bei den Behörden anmelden. Dort werden auch ihre Qualifikationen überprüft. Die Erlaubnis ist dann für ein Jahr gültig. Damit soll verhindert werden, dass die grundsätzliche Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens unterlaufen wird.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Die Kommission argumentierte, Deutschland dürfe die Dienstleistungsfreiheit nicht aufgrund der Berufsqualifikationen einschränken, wenn ein EU-Bürger in seinem Mitgliedstaat zur Ausübung dieses Berufes rechtmäßig niedergelassen sei.
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