Leitlinie zu Lumbalpunktion und Liquordiagnostik erneuert

Berlin – Eine neue S1-Leitlinie „Lumbalpunktion und Liquordiagnostik“ hat die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) vorgelegt. Es handelt sich um eine Erweiterung und Aktualisierung der S1-Leitlinie „Diagnostische Liquorpunktion“, die Anfang 2016 ausgelaufen war.
Hayrettin Tumani, Schwendi/Ulm, und Hela Petereit, Köln, haben die Leitlinienarbeit federführend koordiniert. An ihrer Entwicklung haben sich auch Experten der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurochemie und Liquordiagnostik (DGLN) beteiligt.
Die diagnostische Lumbalpunktion ist bei vielen neurologischen Erkrankungen indiziert, zum Beispiel bei entzündlichen neurologischen Erkrankungen wie Meningitis, bei Multipler Sklerose, zum Nachweis von bildgebend nicht fassbaren Subarachnoidalblutungen oder der Ausbreitung maligner Erkrankungen auf den Liquorraum und die Meningen. „Die Liquoruntersuchung stellt häufig die einzig sichere Diagnosemöglichkeit dar, sie ist in vielen Fällen sogar alternativlos“, betonen Tumani und Petereit.
Die Leitlinie gibt konkrete Hinweise zur praktischen Durchführung der Lumbalpunktion. Die Autoren empfehlen unter anderem, vor der Punktion der Liquorräume eine Blutungsneigung oder erhöhten intrakraniellen Druck auszuschließen.
Um unnötige Nachpunktionen zu vermeiden, wird empfohlen, eine ausreichende Menge zu gewinnen – mindestens zehn Milliliter – und die Liquor- und zeitgleich abgenommene Serumprobe unverzüglich in ein spezialisiertes Labor zu schicken. Für die zeitsensitive Liquorzytologie sei eine Transportzeit von weniger als einer Stunde zu empfehlen.
Ergänzend zur Vorgängerleitlinie enthält die aktualisierte Fassung auch Empfehlungen für das Vorgehen bei Patienten mit neuen oralen Antikoagulanzien und doppelter Plättchenaggregationshemmung, die sich einer Liquorraumpunktion unterziehen müssen.
Die Leitlinie gibt außerdem detaillierte Empfehlungen zur Liquordiagnostik und den typischen Befundkonstellationen der einzelnen neurologischen Erkrankungen.
Die aktualisierte Leitlinie ist bis zum 24. Juli 2024 gültig.
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