Leitlinie zur Versorgung von Kindern mit Fremdkörpern im Atem- oder Verdauungstrakt erneuert

Nürnberg – Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat zusammen mit acht weiteren Fachgesellschaften die S2k-Leitlinie Interdisziplinäre Versorgung von Kindern nach Fremdkörperaspiration und Fremdkörperingestion vollständig überarbeitet.
Fremdkörperaspiration beschreibt das Eindringen eines Fremdkörpers in die Atemwege. Dies kann lebensbedrohliche Atemwegsverlegungen oder auch Langzeitschäden verursachen und erfordert häufig eine schnelle Entfernung des Fremdkörpers.
Fremdkörperingestion bezieht sich auf das Verschlucken von Gegenständen wie Münzen oder Knopfzellbatterien, die in den Verdauungstrakt gelangen und dort gegebenenfalls gravierende Schäden verursachen können. Beide Ereignisse sind häufige Gründe für die akute Vorstellung von Kindern in Arztpraxen, im Rettungsdienst oder in Notaufnahmen.
„Die Leitlinie legt dabei besonderen Wert auf eine reibungslose interdisziplinäre Zusammenarbeit und transparente Prozesse, die es ermöglichen, in kritischen Situationen schnell und zielgerichtet zu handeln“, betonte Jost Kaufmann, Leitlinienkoordinator und Mitglied des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Kinderanästhesie der DGAI.
Die Leitliniengruppe stellt dazu unter anderem Fortschritte bei der Versorgung von Kindern nach der Ingestion einer Knopfzellbatterie, wie die Gabe von Honig oder der Einsatz der Videoösophagoskopie für deren rasche Bergung aus dem oberen Ösophagus vor. Sie empfiehlt außerdem eine Schnittbildgebung in der Nachsorge, um drohende Komplikationen frühzeitig zu erkennen.
„Die Leitlinie stellt eine wichtige Grundlage für die Versorgung von Kindern in Notfallsituationen dar und unterstützt Fachkräfte durch klare, praxisnahe Handlungsempfehlungen bei ihrer Arbeit“, betonte die DGAI.
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