Lokale Primärversorgungszentren sollen Versorgungslücken schließen

Berlin – Nach Ansicht des BKK-Dachverbandes braucht es für eine flächendeckende Sicherung der Gesundheitsversorgung in Deutschland niedrigschwellige Versorgungszugänge sowie Angebote der Gesunderhaltung, Förderung und Prävention.
In einem Positionspapier plädiert der Verband deshalb dafür, bestehende Strukturen durch Primärversorgungszentren (PVZ) zu erweitern. Diese sollten vor allem dort entstehen, wo allgemeinmedizinische Kassenarztsitze nicht besetzt werden können. In den PVZ arbeiten Angehörige unterschiedlicher Gesundheitsberufe unter einem Dach und bieten Patienten eine gute und schnelle Betreuung.
„Unverzichtbar für den Aufbau der neuen Versorgungsstrukturen ist dabei die akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften, wie zum Beispiel Community Health Nurses oder Physician Assistants, die in Zukunft auch heilkundliche Aufgaben ausüben sollen“, erklärte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes.
Außerdem sei die Vernetzung mit lokal agierenden Akteuren wie etwa niedergelassenen Fachärzten und Pflegestützpunkten, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder ambulanten Krebsberatungsstellen wichtig. Auch die örtlichen Krankenkassen seien wichtige Kooperationspartner: Ihnen und ihren Verbänden soll die Möglichkeit eröffnet werden, selbst PVZ zu gründen,“ so Knieps.
Dabei gehe es nicht darum, Parallelstrukturen aufzubauen: „Lokale Primärversorgungszentren sind ein wichtiger Baustein, um den Herausforderungen durch drohenden Ärzte- und Fachkräftemangel zu begegnen“, unterstrich der BKK-Chef. Denkbar wäre auch, die PVZ an die im Zuge der Krankenhausreform entstehenden Level Ii-Häuser anzubinden.
Finanziert werden sollen die nicht ärztlichen und koordinierenden Leistungen laut Vorschlag der BKK über die Verträge zur hausärztlichen Versorgung (HzV). Als Anschubfinanzierung sei zudem eine Förderung aus Mitteln des Strukturfonds ambulant und des Krankenhausstrukturfonds denkbar. Auch Mittel der kommunalen Förderung für Daseinsvorsorge könnten laut dem BKK-Positionspapier herangezogen werden.
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