Vermischtes

Luer-Ver­bindungen werden ausgetauscht: Appell an Praxen, Kliniken und Heime

  • Freitag, 20. Januar 2017
Uploaded: 20.01.2017 17:40:53 by lode
Luer-Verbindung an einem Infusionsschlauch /dpa

Berlin – Das derzeit universell gängige Verbindungssystem zwischen Spritzen, Kanülen, Kathetern, Infusionsschläuchen, Mehrwegehähnen, Spinalnadeln – die sogenannte Luer-Ver­bindung – wird umgestellt. Darauf hat die Hessische Landesregierung aufmerk­sam ge­macht. Sie verweist auf Empfehlungen zur Umstellung, die gemeinsam vom Bun­des­amt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Arbeitsgruppe Medizin­pro­dukte (AGMP) der Bundesländer ausgearbeitet wurden.

Demnach werden die Medizinproduktehersteller in den kommenden Mona­ten neue Ver­bindungstypen sowohl auf den internationalen als auch auf den deutschen Markt brin­gen. Vorgesehen sind spezifische Anschlüsse jeweils für respiratorische Systeme, ente­rale Ernährung, plethysmographische Blutdruckmessung und neuroaxiale Anwen­dun­gen. Die bisherigen Luer-Verbindungen sollen künftig nur noch transdermalen und intra­vas­ku­lären Anwendungen vorbehalten sein.

Ziel der Umstellung ist es laut BfArM und AGMP, Verwechslungsrisiken durch mecha­nisch zwar passende, aber medizinisch nicht vorgesehene und somit für den Patienten mögli­cherweise lebensbe­droh­liche Verbindungen zu minimieren.

Verantwortung für die Umstellung tragen dem BfArM und AGMP zufolge nicht nur die Her­steller, sondern auch Ärzte in Praxen, Kliniken und Pflegeheime als Betreiber der Medi­zin­produkte. Es gehöre zu den Aufgaben des Qualitäts- beziehungsweise Risiko­manage­ments einer Praxis, Klinik oder sonstiger medizinischer Versorgungs­einrich­tungen, die Risiken der Umstellung zu minimieren. So könne zum Beispiel ein zeitweises Nebenein­ander von neuen und alten Verbindungen oder eine innerhalb oder zwischen klinischen Einrichtungen nicht abgesprochene Umstellung zu Gefahren im Versorgungs­ablauf füh­ren.

„Betreiber müssen die Umstellung frühzeitig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Produktverfügbarkeit planen, systematisch, konsequent und gemäß Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) qualitätsgesichert umsetzen sowie durch ein entsprechendes Risiko­management begleiten“, heißt es in den Empfehlungen.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine kostenlose Hilfestellung zur Begleitung des Umstellungsprozesses veröffentlicht.

may/EB

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