Politik

Lungenkrebsfrüherkennung für Raucher kommt ab April in die Versorgung

  • Freitag, 13. März 2026
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Aktive und ehemalige starke Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können über die Lungenkrebsfrüherkennung ab dem 1. April alle zwölf Monate mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) untersucht werden. Zum 1. April 2026 steht auch die Vergütungsziffern fest. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute bekannt gegeben.

Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen. Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beruht auf einem G-BA-Beschluss sowie der vorausgegangenen Lungenkrebsfrüherkennungsverordnung des Bundesumweltministeriums (BMUKN).

„Bis das neue Screening überall genutzt werden kann, ist allerdings noch etwas Geduld erforderlich“, sagte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

„Ärztinnen und Ärzte, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Screeningteilnahme prüfen und anschließend an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, benötigen eine besondere Fortbildung“, erklärte er.

Radiologen benötigten neben einer speziellen Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung, um die NDCT-Aufnahmen anfertigen und begutachten zu können. Unter anderem diese qualitätssichernden Anforderungen an die Qualifikation der Anbieter stellten den medizinischen Nutzen des Screenings sicher, so van Treeck.

Er betonte, Früherkennung von Lungenkrebs sei die eine Sache. Mit dem Rauchen aufzuhören, bevor es zu spät sei und sein Risiko für Lungenkrebs und andere potenziell tödliche Erkrankungen zu senken, das sei ein Ziel, das man nicht aus den Augen verlieren dürfe. Darüber sollten Ärzte mit ihren Patienten reden.

Wie können Versicherte am Screening teilnehmen?

Wie der G-BA weiter mitteilte, können sich Versicherte an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis wenden, die sich an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt. Dort wird die Anspruchsberechtigung abgeklärt.

Am Screening teilnehmen können demnach Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang entspricht einem „Packungsjahr“.

Zudem informieren die Ärzte dann über Nutzen und Schaden einer NDCT zur Lungenkrebsfrüherkennung, unterstützt durch eine schriftliche Versicherteninformation.

Sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Screening erfüllt, werden die Versicherten in eine radiologische Praxis überwiesen, die die Genehmigung zur Lungenkrebsfrüherkennung besitzt, schreibt der G-BA. Ist der NDCT-Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird von der Praxis zur Zweitbefundung eine weitere Spezialistin oder ein Spezialist eingebunden.

Die Versicherteninformation gibt es für Ärzte kostenfrei bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die KVen können die Versicherteninformation über das Bestellsystem des G-BA anfordern. Der G-BA will die Versicherteninformation zu einem späteren Zeitpunkt auch als Leichte-Sprache-Version zur Verfügung stellen.

may/EB

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