Lupus erythematodes: Belimumab bietet Zusatznutzen bei Behandlung von Kindern

Köln – Der monoklonale Antikörper Belimumab bietet bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit aktivem systemischem Lupus erythematodes (SLE) einen Zusatznutzen. Darauf hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hingewiesen.
Demnach müssen Kinder und Jugendliche mit SLE weniger Nebenwirkungen in Kauf nehmen, wenn sie mit Belimumab behandelt werden. „Die Datenlage erlaubt aber keine Quantifizierung des Zusatznutzens“, heißt es aus dem IQWiG.
Belimumab ist seit 2011 als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit aktivem, Autoantikörper-positivem SLE unter gewissen Umständen zugelassen, 2019 wurde die Zulassung auf Kinder ab fünf Jahren und Jugendliche erweitert.
In einer frühen Nutzenbewertung hatte das IQWiG daher untersucht, ob der Wirkstoff auch jüngeren Patienten einen Zusatznutzen bietet. Die mit dem Dossier eingereichten Daten waren jedoch lückenhaft.
Nachdem der Hersteller im Stellungnahmeverfahren Informationen nachgeliefert hatte, erweiterte das IQWiG seine frühe Nutzenbewertung um ein Addendum, das die frühere Dossierbewertung um den ermittelten Anhaltspunkt für den – allerdings nicht quantifizierbaren Zusatznutzen – ergänzt.
Der Gemeinschaftliche Bundesausschuss muss nun noch einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens fassen.
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