Mammographiescreening: Frauen erhalten neue Entscheidungshilfe
Berlin – Frauen erhalten künftig zusammen mit der schriftlichen Einladung zur Teilnahme am Mammographiescreening neues Informationsmaterial. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute hingewiesen. Die neue Entscheidungshilfe war vom G-BA bereits im Juli 2017 beschlossen worden. Nach Inkrafttreten des Beschlusses ist sie nun ab sofort von den einladenden Stellen zu versenden.
Das Gremium hat das bisher verwendete Merkblatt zur sogenannten Entscheidungshilfe weiterentwickelt und sich dabei an international geltenden Standards orientiert. Die neue Entscheidungshilfe und das inhaltlich darauf abgestimmte Einladungsschreiben seien so gestaltet, dass das gesetzlich geforderte Ziel einer informierten Entscheidung hinsichtlich einer Teilnahme oder auch Nichtteilnahme am Mammographiescreening noch besser erreicht werden könne, hieß es vom G-BA.
„Neben inhaltlichen Überarbeitungen – beispielsweise zum Begriff der Überdiagnose – besteht die wichtigste Neuerung darin, dass den eingeladenen Frauen mit der Entscheidungshilfe ein Instrument angeboten wird, mit dem sie ihre ganz persönlichen Präferenzen hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Screening-Teilnahme gewichten können“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Das sei vor allem für Frauen hilfreich, die unsicher seien, ob sie an dem Screening-Programm teilnehmen wollten.
Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Sie werden – sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen – alle zwei Jahre persönlich und schriftlich zur Teilnahme am Screening eingeladen.
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