Politik

Mangelhafte Koordination verringert Resilienz des Gesundheitswesens

  • Mittwoch, 18. Februar 2026
/j-mel, stock.adobe.com
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Berlin – Um die Resilienz des Gesundheitssystems zu steigern, ist ein höheres Maß an Koordination und Zentralisierung notwendig. Darüber zeigten sich Fachleute in einer Diskussionsrunde der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) heute einig.

Auch vier Jahre, nachdem Russland die Ukraine angegriffen hat und die europäische Sicherheitsordnung in eine fundamentale Krise stürzte, ist das deutsche Gesundheitswesen immer noch nicht ausreichend auf einen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet.

Das erklärte, Katja Pohlmann, Abteilungsleiterin Gesundheitssicherheit, Europa, Internationales im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute in Berlin. „Das ist ein harter Befund, aber ein richtiger.“

Sie betonte, es werde ein Rechtsrahmen benötigt, der das gesamte Gesundheitssystem umfasse. Dazu arbeite das BMG derzeit mit Hochdruck an seinem Referentenentwurf für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG), der bis zum Sommer fertiggestellt sein soll.

Die zu regelnden Bereiche erstrecken sich dabei horizontal über das gesamte Gesundheitswesen sowie vertikal über alle politischen Ebenen der Bundesrepublik. Die Herausforderungen reichen von begrenzten Personalkapazitäten über fragile Lieferketten und Cybersicherheit bis zur Lagerhaltung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

„Es wird ein Kraftakt werden, sowohl gesamtstaatlich als auch gesamtgesellschaftlich“, betonte Pohlkamp. Bund, Länder, Selbstverwaltung und Hilfsorganisationen müssten dazu an einem Strang ziehen.

Skalierung von Behandlungskapazitäten notwendig

So müsse beispielsweise die Fähigkeit zur Skalierung von Behandlungskapazitäten geschaffen werden, um im Krisenfall vor allem besonders effiziente Strukturen wie Maximalversorger schnell und ausreichend handlungsfähig machen zu können.

Dabei seien auch Themen wie Härtungsmaßnahmen – etwa Zugangsbarrieren oder geschützte Behandlungsräume in Krankenhäusern – oder rechtliche Grundlagen für klare Koordinierung und Priorisierung im Krisenfall im Gespräch. Auch eine in europäische Strategien eingebettete Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Möglichkeiten zur Kapazitäts- und Patientennachverfolgung müssten gewährleistet werden.

Eine äußerst kritische Ressource sei das Personal. Hier strebe das BMG den Aufbau einer freiwilligen Reserve an und wolle möglicherweise schon vor Verabschiedung des GeSiG Qualifizierungsmaßnahmen wie Weiterbildungen in Katastrophenmedizin voranbringen.

Insbesondere die Krankenhäuser seien willens, sich in die notwendigen Vorbereitungen auf einen Krisenfall verstärkt einzubringen – wüssten aber oft nicht, was genau sie machen können und an wen sie sich wenden müssen, erklärte Axel Ekkernkamp, Gründungsdirektor des BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin und Mitglied im Wehrmedizinischen Beirat des Bundesministers der Verteidigung.

Für die Umstrukturierung ziviler Krankenhäuser zur Vorbereitung auf den Verteidigungs- oder Bündnisfall müssten verbindliche Anforderungen erarbeitet werden. Doch noch stelle sich die Frage, wer das überhaupt tun soll – BMG, Deutsche Krankenhausgesellschaft oder Bundesärztekammer (BÄK) seien nur drei der möglichen Organisationen, die dafür infrage kämen.

Kriterienkatalog für Krankenhäuser

Zudem werde ein Kriterienkatalog benötigt, der einen Überblick über Fähigkeiten und Kapazitäten der Krankenhäuser ermöglicht. „Wir müssen nicht nur wissen, wie viele Krankenhäuser es gibt und wie viele Betten sie haben, sondern was genau sie können“, unterstrich er.

Diese Vorhaben zur Zentralisierung von Information und Koordination würden insbesondere durch komplexe Zuständigkeiten und den Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern erschwert, erklärte dazu BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. „Ich glaube, dass unsere föderalen Strukturen im Hinblick auf organisatorische Bedürfnisse eine Herausforderung darstellen“, sagte er.

Derzeit sehe er oft eher „politisches Fingerhakeln“ statt der gemeinsamen Wahrnehmung gesamtstaatlicher Verantwortung, kritisierte er. Das müsse sich ändern. Er schlug den Aufbau eines zentralen „Lagezentrums Gesundheit“ vor, das der Koordinierung und der Überwachung von Kapazitäten dienen könne. „Wir würden uns als BÄK anbieten, uns an einer solchen Bearbeitung zu beteiligen.“

Eine solche zentrale Instanz sei durchaus denkbar, erklärte BMG-Abteilungsleiterin Pohlmann. Allerdings würde sie in dieser Rolle eher das Bundesamt für Bevölkerungs­schutz und Katastrophen­hilfe (BBK) sehen. Zudem gebe es solche Lagebilder zumindest zu Teilaspekten bereits, etwa das Infektionslagebild des Robert-Koch-Instituts (RKI).

„Wir sind gut beraten, da nichts komplett Neues aufzubauen, sondern Strukturen, die es bereits gibt, zu nutzen und auszubauen“, betonte sie. „Es gibt da schon Überlegungen, aber noch nichts konkretes.“

Ambulante Versorgung berücksichtigen

Reinhardt mahnte zudem an, bei den Planungen die ambulante Versorgung mit zu berücksichtigen. „Man muss sich Gedanken machen, wie das System der Vertragsarztpraxen resilienter gemacht werden kann.“ Hier seien insbesondere die Stromversorgung und die Cybersicherheit kritische Schwachstellen. Bei der Cybersicherheit dürfe man nicht nur Vorgaben beschließen, sondern müsse auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung einleiten, forderte er.

Ende Januar hatte der Bundestag das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen, mit dem neue Vorgaben für die Betreiber kritischer Infrastruktur, also auch Einrichtungen des Gesundheitswesens, eingeführt wurden. Das BMG arbeite bereits an einem „Sofortprogramm Cybersicherheit“, diese neuen Vorgaben zu erfüllen, erklärte Pohlmann.

lau

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