Manipulationen von Wartelisten zur Transplantation könnten strafrechtliche Folgen haben
Köln – Der ganz überwiegende Teil der Zentren, an denen Lebern transplantiert werden, arbeitet korrekt. Das ist der Gesamteindruck, den Hans Lilie von der Universität Halle, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) bei der Bundesärztekammer (BÄK), nach der Prüfung der meisten von insgesamt 24 Lebertransplantationsprogrammen gewonnen hat. Die Sonderprüfungen waren veranlasst worden, nachdem im Sommer vergangenen Jahres einige systematische Verstöße gegen Richtlinien zur Organtransplantation bekannt geworden waren.
„Wir sehen bei den Prüfungen hervorragend arbeitende Teams mit sehr guten Funktionsraten der Transplantate und hohen Überlebensraten der Patienten“, sagte Lilie. „Die Zentren allerdings, die bewusst manipuliert und gegen Richtlinien verstoßen haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommissionen ist Anfang Sommer diesen Jahres zu rechnen.
Bei den laufenden Untersuchungen seien Verstöße festgestellt worden mit dem Ziel, Patienten auf der Warteliste nach vorn rücken zu lassen: Manipulationen von Laborwerten durch falsche Deklaration der Blutproben zum Beispiel durch Zugabe von Urin, um den Kreatininwert zu erhöhen, oder von Citrat, um den INR-Wert zu beeinflussen, beides Parameter, die für die Dringlichkeit zur Lebertransplantation eine Rolle spielen.
Auch falsche Angaben zur Dialyse von Patienten auf der Warteliste für eine Leber, die das Ziel hatten, die Dringlichkeit zu erhöhen, sind eingehend geprüft worden. Manche Indikationen, das zeichnet sich ab, waren falsch gestellt: Zum Beispiel bei Lebertransplantationen vergleichsweise stabiler Patienten ohne hohe Dringlichkeit in Kombination mit Komorbiditäten, die relative Kontraindikationen für die Transplantation sind. Oder bei der Anmeldung von alkoholabhängigen Kranken auf die Warteliste zur Lebertransplantation, obwohl die Abstinenz von sechs Monaten nicht eingehalten war.
In Göttingen könnte es einen Pilotprozess geben
Ob bewusste Regelverstöße und Manipulationen mit dem Ziel, eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn rücken zu lassen, strafrechtliche Konsequenzen haben könnten, wird sich möglicherweise im Verlauf des Jahres abzeichnen. In wenigen Wochen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig darüber entschieden, ob gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Transplantationschirurgen aus Göttingen Anklage erhoben wird.
Es wäre ein Pilotprozess unter Fragestellungen, die für Juristen Neuland sind: „Nach den allgemeinen Strafgesetzen kommt versuchte, vollendete oder fahrlässige Körperverletzung bis hin zum Totschlag infrage“, sagte Ruth Rissing-van Saan zum Deutschen Ärzteblatt. Van-Saan ist Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der BÄK und ehemalige vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Einen strafrechtlich relevanten Nachteil könnten sowohl nichttransplantierte Patienten gehabt haben, die auf der Warteliste geblieben sind, als auch transplantierte: „Wenn die Indikation zur Transplantation nicht den Richtlinien entsprach und der Patient durch die Operation erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt war oder nicht entsprechend aufgeklärt wurde“, erläuterte Rissing-van Saan.
Die Frage, ob sich Geschädigte konkret namentlich ausmachen lassen, hält die Juristin nicht für entscheidend. „Ermittelt werden müsste, wie viele Patienten am Tag der Operation des nicht regelkonform Transplantierten Vorrang gehabt hätten und ob davon auszugehen ist, dass sich bei einem oder mehreren Benachteiligten das Risiko zu sterben oder einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zu erleiden, erhöht hat. Juristisch könne man Patienten, die auf ein Organ warten, als eine Art Schicksal- und Gefahrengemeinschaft beschreiben, sagte Rissing-van Saan.
„Schwer kranke Patienten sind durch die vertraglich basierte Zusammenarbeit der Ärzteschaft ihres Heimatlandes mit der Vermittlungsstelle Eurotransplant über Ländergrenzen hinweg in einer Art Schicksals- und Gefahrengemeinschaft miteinander verbunden. Alle haben die gleichen Chancen auf ein Organ, sie setzen sich aber auch dem gleichen Risiko aus.“
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