Marburger Bund gegen Überweisungsvorbehalt bei der spezialärztlichen Versorgung
Berlin – Gegen eine Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum neuen Versorgungsgesetz wehrt sich der Marburger Bund (MB). Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler hatte gefordert, dass Krankenhäuser „spezialärztliche Leistungen nur mit Überweisung durch einen Vertragsarzt und nur bei bestehenden Kooperationsverträgen mit Niedergelassenen“ erbringen dürften. Das sei notwendig, um Chancengleichheit zu schaffen.
„Der ganze Ansatz der geplanten ambulanten spezialisierten fachärztlichen Versorgung ist nur dann sinnvoll, wenn dadurch eine bessere, sektorenübergreifende Verzahnung fachärztlicher Leistungen erreicht wird“, sagte der Erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke. Dazu gehöre unter anderem, dass Patienten ihre Ärzte frei wählen dürften.
Henke betonte, der MB stimme der Einschätzung im Referentenentwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz zu, dass die qualitativ hochwertige Diagnostik und Behandlung komplexer, oftmals schwer behandelbarer Krankheitsbilder die Expertise hochqualifizierter Spezialisten, spezielles medizinisches Wissen, interdisziplinäre Kooperation und damit verbunden auch eine spezialisierte Infrastruktur erforderten.
„Angesichts der hohen Bedeutung, die der neuen ambulanten spezialisierten fachärztlichen Versorgung zukommt und im Hinblick auf den erkennbaren Koordinierungsbedarf halten wir die Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes, ausdrücklich auch krankenhausärztlichen Sachverstandes, für zwingend erforderlich“, sagte Henke. Er sei aber offen dafür, den Indikationskatalog für die spezialärztliche Versorgung noch einmal zu überprüfen.
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