Marburger Bund tritt für angestellte Ärzte in den Praxen ein

Hamburg – Der Marburger Bund (MB) hat heute in Hamburg erneut dafür geworben, auch angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Praxen niedergelassener Ärzte tarifrechtlich zu vertreten. „Das kommt derzeit nicht zustande, weil eine Arbeitgeberorganisation der Niedergelassenen fehlt“, sagte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, bei der Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft, die traditionell im Vorfeld des Deutschen Ärztetages stattfand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) könne als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Rolle ebenso wenig übernehmen wie die Ärzteverbände, deren Mitgliedschaft zu heterogen sei.
Standardanstellungsvertrag garantiert tarifvertragliche Regelungen
Um die Zeit bis zum Abschluss von Tarifverträgen zu überbrücken, forderten die MB-Mitglieder in einem Antrag, in der ambulanten Versorgung den vom MB entwickelten Standardanstellungsvertrag zu verwenden. Nur damit werde gewährleistet, dass sich die Vergütung der Weiterzubildenden in den Praxen an die in den Krankenhäusern angleiche und darüber hinausgehende tarifvertraglich vereinbarte Standards eingehalten würden.
Henke begrüßte es, dass die neue Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin zwischen der KBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes inzwischen unterschriftsreif vorliege. Sie sieht unter anderem vor, dass künftig auch ambulante Weiterbildungsstellen für angehende grundversorgende Fachärzte gefördert werden sollen, wie es das Versorgungsstärkungsgesetz regelt, das im Sommer 2015 in Kraft trat.
Offenbar soll die Fördersumme Henke zufolge von 3.500 Euro von den Arbeitgebern im ambulanten Bereich auf 4.800 Euro aufgestockt werden. „Die Vergütung wird auch im ambulanten Bereich gewährt für geleistete ärztliche Tätigkeit“, betonte Henke. Deshalb dürfe es auch keine Rückzahlungsverpflichtung für Ärzte geben, die einen geförderten Fachbereich verließen, wie es in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen üblich sei.
Einfluss der angestellten Ärzte noch zu gering
Angesichts der anstehenden Wahlen in den Kassenärztlichen Vereinigungen mahnte der MB-Vorsitzende den mangelnden Einfluss der inzwischen 30.000 angestellten Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung an. Diese hätten keine eigenen Wahlkreise mit eigenen Wahllisten. Eine weitere Hürde zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts sei die Teilzeittätigkeit. Denn nach SGB V seien nur diejenigen angestellten Ärzte Mitglieder der KVen und damit wahlberechtigt, die einer Halbtagsbeschäftigung nachgingen. Diese sei aber nirgends einheitlich definiert, sagte Henke. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.
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