Maskenpflicht an Schulen in NRW soll entfallen

Düsseldorf – Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen ab dem 2. November in Aussicht gestellt.
Unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens sei es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien abzuschaffen, heißt es in einer heute versendeten Schulmail des NRW-Schulministeriums.
Eine Maskenpflicht bestehe dann nur noch im übrigen Schulgebäude. Im Außenbereich gibt es bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) sollen zum Unterrichtsbeginn alle Schüler getestet worden, die nicht immunisiert sind. Dies gelte auch für die Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal, heißt es in der E-Mail.
Ab dem zweiten Schultag würden dann die in den Schulen üblichen Tests bis zu den Weihnachtsferien fortgeführt. Das gelte für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) an den weiterführenden Schulen als auch die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche) an den Grund- und Förderschulen.
In einer Reihe von Bundesländern ist die Maskenpflicht an Schulen bereits gelockert. So traten Anfang vergangener Woche in Bayern und Berlin Lockerungen in Kraft, auch in anderen Bundesländern werden Neuregelungen erwogen. Sie fallen aber nicht einheitlich aus. So müssen in Berlin jüngere Schüler bis zur sechsten Klasse seit vorgestern im Unterricht keine Maske mehr tragen, in Bayern entfiel die Tragepflicht im Klassenzimmer für alle Schüler.
Ähnliche Regelungen gelten auch in anderen Bundesländern oder sind geplant. Im Saarland müssen Schüler in der Schule überhaupt keine Maske mehr tragen.
Mehrere Lehrerverbände warnten gestern unmittelbar vor einem Treffen mit Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vor einem Schnellschuss und übereilten Lockerungen bei der Maskenpflicht an Schulen.
Dabei spielte auch die Entwicklung zum Ende der Sommerferien eine Rolle, als die Coronaneuinfektionen in NRW wieder nach oben geklettert waren und Quarantänemaßnahmen ergriffen werden mussten.
Der Präsenzunterricht nach den Herbstferien – sie dauern vom 11. bis zum 24. Oktober – dürfe nicht gefährdet werden, mahnten die Verbände.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: