Mecklenburg-Vorpommern beschließt Landarztgesetz

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute mehrheitlich das sogenannte Landarztgesetz verabschiedet. Damit sollen junge Menschen, die Landarzt werden wollen, künftig leichter – über eine Landarztquote – einen Studienplatz für Humanmedizin im Land bekommen.
Demnach sollen künftig – spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2021 – jährlich 32 der rund 400 Studienplätze in Mecklenburg-Vorpommern für Bewerber reserviert werden.
Die Bewerber müssen sich im Gegenzug verpflichten, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre lang in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein.
Wer am Ende seiner Verpflichtung nicht – oder nicht unverzüglich – nachkommt, muss mit einer Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro rechnen, geht aus dem Gesetz hervor. Die Höhe der Vertragsstrafe richte sich nach den Kosten eines Medizinstudiums an öffentlichen Hochschulen sowie nach den Verdienstmöglichkeiten approbierter Ärzte, heißt es im Gesetz.
Die Linke im Landtag forderte, die Möglichkeit nicht nur für Allgemeinmediziner, sondern auch für bestimmte andere Fachärzte und Pharmazeuten zu schaffen. Sie scheiterte aber mit dem Vorstoß.
Von den 1.200 Hausärzten in Mecklenburg-Vorpommern gehen Prognosen zufolge in den nächsten 15 Jahren 35 Prozent in den Ruhestand. Das Gesundheitsministerium rechnet mit 100 bis 200 Bewerbungen für die 32 Studienplätze.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: