Mecklenburg-Vorpommern: Kritik am neuen Schwangerschaftsberatungsgesetz

Schwerin – Die von der Landesregierung geplante Senkung der Mindestförderquote für die Schwangerenberatung von 90 auf 80 Prozent trifft im Landtag auch in der Regierungskoalition selbst auf Widerstand. „Es ist die Aufgabe des Landes, eine flächendeckende Schwangerschaftskonfliktberatung sicherzustellen“, erklärte der CDU-Abgeordnete Bernd Schubert am Donnerstag. Damit die Träger Planungssicherheit bekommen könnten, sei aus Sicht der CDU-Fraktion eine Anhebung der Förderung auf 95 Prozent der Personal- und Sachkostenförderung notwendig.
Schubert verwies auf eine Experten-Anhörung vom Vortag. Dabei hätten nahezu alle eine 80-prozentige Förderung als nicht auskömmlich abgelehnt. Die Grünen-Abgeordnete Silke Gajek nannte die im Gesetzentwurf der SPD/CDU-Regierung verankerte Senkung der Förderquote kontraproduktiv. Damit könnten Beratungsvielfalt in guter Qualität und erreichbare Angebote nicht gewährleistet werden.
Gajek warnte vor einer formalen Übertragung bundesrechtlicher Rahmenvorgaben. „Die besonderen Gegebenheiten unseres Flächenlandes müssen Berücksichtigung finden“, forderte sie. Ein Versorgungsschlüssel von 1 zu 40.000 könne zwar in Ballungsräumen angemessen sein, nicht aber für ländliche Räume.
Schon bei der Vorlage der Gesetzesneufassung hatten die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege gegen die Zuschusssenkung protestiert. Die Schwangerschaftsberatung sei eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landes und müsse auch auskömmlich finanziert werden, sagte der Verbandsvorsitzende Martin Scriba. Sollte dies nicht erfolgen, seien größere Lücken im Netz der Beratungsstellen die Folge und „wohnortnahe Angebote“ nicht mehr überall sicherzustellen.
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