Mecklenburg-Vorpommern öffnet Pflege- und Behindertenheime

Schwerin – Für Bewohner von Pflegeheimen und weiteren Betreuungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern endet die Zeit der coronabedingten Zwangsisolation. Einer vom Sozialministerium vorgelegten Landesverordnung zufolge dürfen sie vom 13. Juli an wieder täglich und auch für mehrere Stunden Besuch empfangen.
Nach den Worten von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) wird damit im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Land ein Paradigmenwechsel vollzogen. „Aus Besuchsverboten mit Ausnahmen werden Öffnungen unter Auflagen“, sagte die Ministerin.
Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichten auch im Pflegebereich endlich weitgehende Lockerungen, erklärte Drese. Deshalb seien in enger Abstimmung mit dem Expertengremium „Pflege und Soziales“ die Änderungen für Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht worden. Die bislang geltenden Besuchsbeschränkungen seien mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden, räumte Drese ein.
Weil Coronainfektionen vor allem für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen schwere Verläufe genommen hatten, waren Besuche durch Angehörige in Pflegeeinrichtungen zunächst generell unterbunden und später nur sehr eingeschränkt zugelassen worden. Das konsequente Vorgehen war größtenteils auf Verständnis gestoßen, hatte in akuten Ernstfällen aber auch für Kritik gesorgt.
Die neue Coronaverordnung für den Bereich Pflege und Soziales sehe vor, dass der Besuch und das Betreten der Einrichtungen künftig wieder grundsätzlich erlaubt ist. Die Öffnungszeiten sollen so gestaltet werden, dass insgesamt mindestens vier Stunden am Tag Besuche möglich sind, über die Woche verteilt am Vormittag, Nachmittag und auch abends, hieß es. Treffen sollen sowohl in den Gebäuden als auch auf den genutzten Freiflächen der Einrichtungen möglich sein.
„Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, Besuch zu empfangen“, versicherte Drese. Voraussetzung aber sei immer, dass in der jeweiligen Einrichtung keine Coronainfektion oder der Verdacht darauf vorliege und in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen sei.
Darüber hinaus müssen die Einrichtungen spezifische Schutzkonzepte erstellen und Anwesenheitslisten führen. Für Bewohner und Personal würden täglich Symptomkontrollen und bei Verdacht unverzüglich Tests durchgeführt, ergänzte Drese.
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